Beschluss: geändert beschlossen

FB Schütt erläutert, dass auf Grund bisheriger Informationen in 2004 rd. 48.000 € Landesmittel weniger fließen würden. Gleichzeitig schlage die Verwaltung auf Grund vorliegender Anträge vor, den Ansatz zu erhöhen, ohne dabei die voraussichtlich reduzierten Landesmittel auszugleichen.

 

Ktabg. Schäpers fordert eine weitere Erhöhung des Ansatzes, da die Mittel für die präventive Arbeit notwendig seien und die in Rede stehende Kürzung bei den Landesmitteln in Bezug auf den Hebesatz der Kreisumlage – Mehrbelastung relativ gering sei. Des Weiteren schlägt sie vor, die Gesamtproblematik im Unterausschuss zu beraten.

 

Vorsitzende Sebbel wendet ein, dass der Ansatz bereits um 52.000 € erhöht worden ist. Im übrigen hätten einige Städte und Gemeinden höhere Mittel in Aussicht gestellt.

 

Ktabg. Pieper fordert die ausfallenden Landesmittel seitens des Kreises auszugleichen und diese Kosten nicht auf die Städte und Gemeinden abzuwälzen.

 

FB Schütt spricht sich dagegen aus und betont, dass der Kreis nicht Ausfallbürge des Landes sein könne. In den Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen sei Einvernehmen darin erzielt worden, dass jeder versuchen solle in seinem Bereich die Mittel aufzufangen.

 

Nach einer Ansicht von Ktabg. Schulze Zumkley sei für die Jugendarbeit die Planungssicherheit in Form einer 50-%-igen Bezuschussung durch Kreis- und Landesmittel wichtig. Er spricht sich dafür aus, Kreisausschuss und Kreistag in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. Der Jugendhilfeausschuss stimmt diesem Vorschlag mehrheitlich zu.

 

In dem Bereich der Jugendarbeit solle nach Meinung von Mitgl. Langemeyer insbesondere im präventiven Bereich nicht gespart werden. Dieses bedeute auch, dass die ausfallenden Landesmittel durch den Kreis aufzufangen seien.

 

Ktabg. Schäpers bewertet die Gespräche mit den Städten und Gemeinden letztlich als nicht verbindlich, da man heute nicht vorhersagen könne, wie die jeweiligen Räte beschließen würden.

 

Ktabg. Specker weist noch einmal darauf hin, dass der Ansatz bereits durch Kreismittel aufgestockt worden sei und schlägt vor, die Richtlinien in vorliegender Form zur Abstimmung zu stellen.

 

FB Schütt sieht keine Notwendigkeit einer Vertagung der Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinien. Die finanzielle Ausstattung werde im Zuge der Haushaltsplanberatungen thematisiert.

 

Ktabg. Schäpers stellt den Antrag, eine Beschlussfassung erst nach weiterer Beratung im Unterausschuss herbeizuführen.

 

Vorsitzende Sebbel lässt zunächst über diesen Antrag abstimmen:

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           3 Ja- Stimmen

                                                10 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Es wird sodann folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Förderungsposition III.6 -Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit- der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu ändern.

 

Die veränderte Fassung der Förderungsposition 6 der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen tritt rückwirkend zum 01.Jan. 2004 in Kraft.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen