Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.      In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen wird als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 S. 2 SchulG der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in entsandt.

 

 

  1. In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen werden als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 S. 3 SchulG entsandt:

 

Mitglied:                                                           Vertreter:

 

Ktabg. Dr. Wenning                                        Ktabg. Schulze Zumkley

 

Ktabg. Specker                                               Ktabg. Egger

 

Ktabg. Dr. Bücker                                           Ktabg. Lonz

 

 

 

  1. Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleitungen.

 

 

 

 


Ktabg. Pieper bezieht auf sich auf die Sitzungsvorlage zum Klimaschutz unter TOP 7 und führt aus, dass es auch bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt im gewissen Sinne um das Thema Klima gehe. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürften neben dem stimmberechtigten Mitglied bis zu drei weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Schulträgers beratend an den Schulkonferenzen teilnehmen. Da es sich hier nur um eine beratende Teilnahme handelt, sollten die Vertreterinnen bzw. Vertreter auf die im Kreistag vertretenden Fraktionen aufgeteilt werden. Auf die jeweilige Fraktionsstärke sollte in diesem Fall keine Rücksicht genommen werden. Die im Kreisausschuss getroffene Beschlussempfehlung sollte daher noch einmal überdacht werden. In diesem Fall gebe es keinen Anlass, die Muskeln spielen zu lassen, so Ktabg. Pieper. Das erforderliche „Klima“ zwischen der FDP-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei bereits hergestellt worden. So werde seitens der GRÜNEN Ktabg. Vogelpohl als Mitglied und als sein Vertreter seitens der FDP Herr Kraska vorgeschlagen.

 

Ktabg. Bergmann weist auf die ausführliche Diskussion in der SPD-Kreistagsfraktion hin. Dabei sei die Frage gestellt worden, inwieweit Ktabg. Vogelpohl als Lehrer am Pictorius-Berufskolleg befangen sei.

 

Landrat Püning führt hierzu aus, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers nicht der jeweiligen Schule angehören dürfen. So könnte Ktabg. Vogelpohl nicht als Vertreter des Schulträgers der Schulkonferenz am Pictorius-Berufskolleg angehören.

 

Ktabg. Pieper erklärt hierzu, dass in diesem Fall der Vertreter der FDP teilnehmen könnte.

 

Ktabg. Dinkler bemängelt, dass der vorgetragene Besetzungswunsch nicht bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit vorgetragen worden sei. Zwischen der Kreisausschusssitzung und der heutigen Kreistagssitzung habe keine Fraktionssitzung der CDU mehr stattgefunden. Er könne jetzt nicht gegen die Entscheidung der Fraktion agieren.

 

Auf ausdrückliche Nachfrage von Landrat Püning, ob lediglich über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses abgestimmt werden könne, da ein Votum hierfür eine Abweichung ausschließe, erhebt sich seitens der Kreistagsmitglieder kein Widerspruch.  


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               35 JA-Stimmen

                                                      9 NEIN-Stimmen