AL Kramer erläutert die wesentlichen Änderungen in den Aufgaben und Pflichten der Rechnungsprüfung, die sich aufgrund der Einführung des NKF ergeben werden. Insbesondere stellt er heraus, dass derzeit eine Änderung der Jahresrechnung, auch wenn im Rahmen der Prüfung Fehler festgestellt werden, nicht erfolgt. Im Gegensatz hierzu wird zukünftig eine Korrektur des Entwurfs der Eröffnungsbilanz bzw. in Folgejahren des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgen müssen, um einen möglichst uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erhalten. Dies und der Umstand, dass nunmehr auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses den Bestätigungsvermerk zu unterzeichnen habe, drücke die zukünftig stärkere Bedeutung der Rechnungsprüfung und des Rechnungsprüfungsausschusses aus.
Auf Bitte des Ktabg. Stauff
stellt AL Kramer das Verfahren von der Aufstellung des Entwurfs über die
Bestätigung und die Prüfung bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz bzw. des
Jahresabschlusses dar. In diesem Zusammenhang verweist er u.a. auch darauf, dass
künftig seitens der Verwaltungsleitung eine Vollständigkeitserklärung abzugeben
ist. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der
örtlichen Rechnungsprüfung bedient, erfolge zukünftig in Anlehnung an die
Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Die
Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW (VERPA) habe in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und
der Audicon GmbH das für die örtlichen Rechnungsprüfungen nötige Rüstzeug in
Form des Prüfungshandbuchs „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFG NRW: Der
VERPA-Prüferarbeitsplatz“ und der Software „AuditSolutions für Kommunale
Prüfung“ entwickelt. Grundlage der Prüfung sei in Zukunft der sog. risikoorientierte
Prüfungsansatz, der eine Risikoanalyse voraussetze. Auch müsse demnächst eine
Wesentlichkeitsgrenze festgelegt werden.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.