Beschluss: Kenntnis genommen

AL Kramer erläutert die wesentlichen Änderungen in den Aufgaben und Pflichten der Rechnungsprüfung, die sich aufgrund der Einführung des NKF ergeben werden. Insbesondere stellt er heraus, dass derzeit eine Änderung der Jahresrechnung, auch wenn im Rahmen der Prüfung Fehler festgestellt werden, nicht erfolgt. Im Gegensatz hierzu wird zukünftig eine Korrektur des Entwurfs der Eröffnungsbilanz bzw. in Folgejahren des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgen müssen, um einen möglichst uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erhalten. Dies und der Umstand, dass nunmehr auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses den Bestätigungsvermerk zu unterzeichnen habe, drücke die zukünftig stärkere Bedeutung der Rechnungsprüfung und des Rechnungsprüfungsausschusses aus.

 

Auf Bitte des Ktabg. Stauff stellt AL Kramer das Verfahren von der Aufstellung des Entwurfs über die Bestätigung und die Prüfung bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz bzw. des Jahresabschlusses dar. In diesem Zusammenhang verweist er u.a. auch darauf, dass künftig seitens der Verwaltungsleitung eine Vollständigkeitserklärung abzugeben ist. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung bedient, erfolge zukünftig in Anlehnung an die Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Die Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW (VERPA) habe in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und der Audicon GmbH das für die örtlichen Rechnungsprüfungen nötige Rüstzeug in Form des Prüfungshandbuchs „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFG NRW: Der VERPA-Prüferarbeitsplatz“ und der Software „AuditSolutions für Kommunale Prüfung“ entwickelt. Grundlage der Prüfung sei in Zukunft der sog. risikoorientierte Prüfungsansatz, der eine Risikoanalyse voraussetze. Auch müsse demnächst eine Wesentlichkeitsgrenze festgelegt werden.

 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.