Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die im Entwurf beigefügte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.


Ausschussvorsitzender Pernhorst stellt den Inhalt der Sitzungsvorlage kurz vor.

 

Der Ktabg. Schulze Esking fragt an, warum die Umschlaggebühren wieder gesenkt werden, obwohl sie im letzten Jahr erst drastisch angehoben wurden. Außerdem bittet er um Erläuterung was für eine Regelung die WBC hinsichtlich der Erfassung des Strauchschnitts getroffen hat.

 

AL Dr. Foppe erläutert, dass die WBC eine Sonderregelung zur energetischen Verwertung von Holz mit der Fa. Remondis ausgehandelt hat. Diese Sonderregelung habe zur Folge, dass die Entsorgungskosten für Holz drastisch gesunken sind.

 

Hinsichtlich der Umschlagsgebühren erklärt Herr AL Dr. Foppe, dass die Gebühr – wie alle anderen Gebühren auch  - durch die höheren Papiererlöse subventioniert wird.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erklärt AL Dr. Foppe, dass eine solche Quersubventionierung möglich und auch zulässig ist.

 

Ktabg. Schmitz fragt an, warum die rd. 569.000 €, die vor 1999 erwirtschaftet wurden noch da sind. AL Dr. Foppe erklärte daraufhin, dass für die vor 1999 erwirtschafteten Überschüsse nicht die Verpflichtung nach dem KAG besteht, diese zeitlich befristet abzubauen. Diese Beträge sollen daher zur Abpufferung von Marktschwankungen im Verwertungsbereich und für evtl. künftig anfallende Mehrkosten bei der Deponiesanierung eingesetzt werden.

 

Auf die Frage des Ktabg. Austerschulte erwidert AL Dr. Foppe, dass der Kreis Coesfeld keine Möglichkeit hat auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dahingehend einzuwirken, dass diese die rd. 9 %ige Gebührensenkung an die Bürger weitergeben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig