Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

In Abänderung des Beschlussvorschlages wird die Prioritätenliste lediglich zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Angelegenheit erfolgt in der Fachausschusssitzung am 29.11.2007 und den darauf folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages.


Vors. Suntrup bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die detaillierte Ausarbeitung der Vorlage.

 

In Abänderung der Beschlussempfehlung schlägt er angesichts der umfangreichen Thematik vor, die Vorlage in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis zu nehmen und erst in der nächsten Ausschusssitzung über das Radwegeprogramm zu beschließen. Damit solle die Möglichkeit gegeben werden, das Programm zunächst innerhalb der Fraktionen ausführlich zu diskutieren.

 

AL Dammers erläutert anschließend kurz den Hintergrund für die Aktualisierung des zuletzt im Jahr 1998 aufgestellten Radwegeprogramms. Damals seien 15 der insgesamt 50 Maßnahmen, die durch die Kommunen gemeldet worden waren, in die Prioritätenliste aufgenommen worden.

Die Umsetzung des Programms habe sich insbesondere aufgrund der ständigen Überzeichnung des Fördertopfes als problematisch erwiesen, so dass bisher nur 5 Maßnahmen realisiert worden seien.

 

AL Dammers führt weiterhin aus, dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Straßennetz eine Überarbeitung des Programms erforderlich sei. Man habe daher bereits im Jahr 2005 die kreisangehörigen Kommunen um Meldungen für ein neues Programm gebeten und diese Anfrage im Jahr 2007 nochmals aktualisiert.

 

Aus den insgesamt 48 Meldungen werden von der Verwaltung 11 Maßnahmen für die Prioritätenliste vorgeschlagen. Dabei sei das Ziel eines möglichst zusammenhängenden Radwegesystems innerhalb der jeweiligen Kommune berücksichtigt worden. Die bereits zur Förderung angemeldeten Maßnahmen aus dem bisherigen Programm seien übernommen worden.

 

Anschließend stellt AL Dammers die 11 Maßnahmen anhand der Übersichtskarte einzeln vor und gibt jeweils ergänzende Erläuterungen zu den örtlichen Gegebenheiten und den Verkehrsbelastungszahlen. Dabei weist er darauf hin, dass die Maßnahmen vorrangig realisiert werden, bei denen sich der Grunderwerb unproblematisch gestaltet oder die zusammen mit anderen Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden können.

 

Zu der in der SV unter Punkt 3 aufgeführten Maßnahme an der K 44 möchte Ktabg. Kleerbaum wissen, ob diese Maßnahme von der Streckenführung der B 67n berührt wird. AL Dammers verneint dies mit dem Hinweis, dass sich der geplante Radweg in einem anderen Bereich befinde und daher kein Abstimmungsbedarf mit dem Landesbetrieb bestehe.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Dipp bestätig AL Dammers, dass die Radwege an der K 18 in Nottuln und der K 4 zwischen Buldern und Senden nicht in der Prioritätenliste auftauchen, da ihre Durchführung kurzfristig geplant sei. Mit den Bauarbeiten an der K 18 werde bereits im November begonnen. Die Ausschreibung für die Maßnahme an der K 4 werde nach Eingang des Förderbescheides im nächsten Jahr erfolgen.

 

Ktabg. Schulze Esking weist auf den Umstand hin, dass in der Prioritätenliste jeweils eine Maßnahme von jeder der 11 kreisangehörigen Kommunen enthalten sei. Er halte es vor diesem Hintergrund für diskussionswürdig, ob bei der Aufstellung der Prioritätenliste die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen den Hauptaspekt darstellte, oder ob stattdessen eher nach dem Prinzip „Jede Kommune muss bedient werden“ vorgegangen wurde.

 

Er möchte außerdem wissen, warum der Radweg an der K 48 (Maßnahme 10) an der östlichen Straßenseite vorgesehen sei, obwohl den größten Teil des Jahres über Westwind herrsche und daher die westliche Straßenseite für Radfahrer bei nasser Witterung mit Blick auf den LKW-Verkehr vorteilhafter sei.

 

AL Dammers entgegnet, dass auf der östlichen Seite bereits an anderer Stelle ein Radweg vorhanden sei und eine Querung der Straße möglichst vermieden werden solle. Daneben sprächen umweltrechtliche Aspekte (auf der westlichen Seite befindet sich ein FFH-Gebiet) sowie die Tatsache, dass auf der östlichen Seite nur 1 Anlieger vorhanden sei, für die vorgeschlagene Lösung.

 

Ktabg. Lonz stimmt der vorangegangenen Äußerung des Ktabg. Schulze Esking insoweit zu, als dass er die Verteilung der Maßnahmen auf die einzelnen Kommunen ebenfalls für auffällig halte. Er bittet den Ktabg. Schulze Esking um Erläuterung, ob er konkrete Punkte der Prioritätenliste für falsch halte.

 

Ktabg. Schulze Esking verneint dies mit dem Hinweis, dass er nicht die Aufnahme bestimmter Maßnahmen kritisiere, sondern lediglich wissen wolle, ob bei der Aufstellung der Prioritätenliste auf die Notwendigkeit der Maßnahmen (z. B. unter dem Aspekt der Schulwegsicherung) abgestellt wurde.

 

Ktabg. Holz erkundigt sich nach dem Sachstand der Maßnahme Nr. 23 der Vorschlagsliste (Dortmund-Ems-Kanal / K 16) und spricht sich mit Blick darauf, dass der Radweg in diesem Bereich 600 m vor dem Kanal endet, für eine vorrangige Berücksichtigung dieser Maßnahme aus.

 

AL Dammers erwidert, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit zurzeit Gespräche mit dem Schifffahrtsamt führe. Es bestünden Überlegungen zu einer Verbreiterung des Kanaldammes, wobei die Maßnahme jedoch ggf. durch Probleme beim Grundstückserwerb erschwert werden könnte. Die Planungen zum Bau des Radweges können nur in enger Zusammenarbeit mit dem Schifffahrtsamt erfolgen.

 

Ktabg. Holz stellt die Frage, ob es vor diesem Hintergrund hilfreich wäre, wenn der Ausschuss den Wunsch zu einer baldigen Umsetzung der Maßnahme äußern würde. Vors. Suntrup schlägt daraufhin vor, über diesen Punkt in der nächsten Ausschusssitzung zu beschließen.

 

Mtgl. Böttcher möchte wissen, ob der Lückenschluss an der L 585 zwischen Havixbeck und Billerbeck über das Radwegeprogramm des Landes realisiert wird. Zusätzlich fragt er, ob die Maßnahmen des Landesprogramms in der Kartendarstellung enthalten sind und ob jeweils eine Abstimmung mit den Kreismaßnahmen stattgefunden hat.

 

AL Dammers antwortet, dass die Planungen des Landesbetriebes Straßen grundsätzlich berücksichtigt werden und eine entsprechende Abstimmung erfolgt. In der Kartendarstellung seien die Maßnahmen des Landesprogramms jedoch nicht abgebildet, da ihre Realisierung nicht gesichert sei. Die Umsetzung der Maßnahme an der L 585 könne nicht eingeschätzt werden, da der Kreis hierauf keinen Einfluss habe.

 

KD Gilbeau weist ergänzend darauf hin, dass der vorliegende detaillierte Plan auch aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb erstellt werden konnte.

 

Ktabg. Schulze Esking kommt zurück auf seine zuvor geäußerten Bedenken bzgl. der Prioritätenliste und bittet um konkrete Beantwortung der Frage, ob bei der Aufstellung allein die Notwendigkeit der Maßnahmen oder eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Kommunen ausschlaggebend war.

 

AL Dammers teilt mit, dass beide Aspekte eine Rolle gespielt hätten. Insbesondere seien bei der Festlegung der Prioritätenliste Unfallstatistiken berücksichtigt worden, um insgesamt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Darüber hinaus wisse jede Kommune selbst sehr gut, wo die entsprechenden Prioritäten zu setzen sind.

 

Ktabg. Schulze Esking ist dagegen der Überzeugung, dass es außerhalb der vorgeschlagenen Prioritätenliste Radwege gebe, die unter dem Aspekt der Schulwegsicherung wichtiger seien.

 

Vors. Suntrup schlägt vor, diesen Punkt im Rahmen der nächsten Sitzung näher zu diskutieren.

 

KD Gilbeau sagt zu, den Sicherheitsaspekt in einer erneuten schriftlichen Anfrage an die Kommunen zu thematisieren und dabei abzufragen, ob sämtliche Verkehrsrisiken bei der Meldung berücksichtigt wurden.

 

Ktabg. Schulze Esking gibt zu Bedenken, dass die Prüfung und Auswahl der Maßnahmen nicht durch die Städte und Gemeinden, sondern durch den Kreis erfolgen müsse. Ktabg. Lonz bestätigt diese Auffassung und hält es nicht für sinnvoll, erneut die kreisangehörigen Kommunen zu befragen, da jede Kommune darauf bedacht sei, zunächst ihre eigenen Interessen zu vertreten.

 

KD Gilbeau sichert zu, dass die Angaben der Polizei zu den Unfallstatistiken dem Protokoll beigefügt werden.

 

Anschließend lässt Vors. Suntrup gemäß seinen Ausführungen zu Beginn des TOP über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen