Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird weiterhin die Aufgabe übertragen, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lüdinghausen und Coesfeld für zwei Jahre zu unterhalten. Der bestehende Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte angepasst:

 

  1. Der Caritasverband leistet im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2005 Aufgaben der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit den Tätigkeitsschwerpunkten gem. Anlage 1.

 

  1. Sollte die Stadt Coesfeld den Vertrag für 2005 nicht abschließen, hat der Kreis Coesfeld ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2004.

 

  1. Die Beratungsstelle erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen.

 

  1. Die Beratungsstelle und der öffentliche Träger der Jugendhilfe legen nach Abschluss des Jahresberichtes die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungsarbeit für das jeweils folgende Jahr fest.

 

  1. Der Caritasverband erhält für die von der Beratungsstelle erbrachten Leistungen eine Förderung. 80 % der anerkennungsfähigen Kosten werden pauschal finanziert. Weitere 20 % der anerkennungsfähigen Kosten werden als einzelfallbezogene „Hilfe zur Erziehung“ über Fachleistungsstunden erstattet.

 

  1. Der Vertrag läuft über zwei Jahre. Mit einer 6-Monatsfrist kann der Vertrag von jedem Partner zum 31.12.2004 gekündigt werden. Bis zum 30.06.2005 verhandeln die Partner über eine Verlängerung des Vertrages für die Folgejahre.

 

  1. Der Standard zur Personalbesetzung ist auszurichten an der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien- und Lebensberatungsstellen des Landes NW“. Ein Mitarbeiterteam besteht demnach aus einer Fachkraft mit dem Abschlussdiplom Psychologie, einer Fachkraft mit dem Abschlussdiplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik  und einer pädagogisch-therapeutischen Fachkraft, ebenso mit dem Abschlussdiplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie eine Teilzeit beschäftigte Verwaltungskraft (0,5).

 

Wird die Landesförderung weiter gekürzt, erfolgt eine entsprechende Reduzierung des Personalstandards.

 

  1. Die zurzeit unbesetzte Planstelle wird nur nach vorheriger Zustimmung des öffentlichen Trägers mit einem/einer Sozialarbeiter/in besetzt. Vorausgesetzt wird die weitere Förderung des Landes NW.

 

 


Ltd. KRD Schütt teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss der Stadt Coesfeld am Vorabend beschlossen habe, dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. die Aufgabe, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Coesfeld zu unterhalten, abweichend vom vorgelegten Beschlussvorschlag lt. SV-6-0828 nur für ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2004, zu übertragen. Dementsprechend schlägt er dem Kreisausschuss eine Erweiterung von Punkt 1 des Beschlussvorschlags lt. Sitzungsvorlage SV-6-0828 in der Form vor, dass ein zusätzlicher Satz eingefügt wird, wonach der Kreis Coesfeld für die Beratungsstelle in Coesfeld ein Sonderkündigungsrecht besitzt für den Fall, dass die Stadt Coesfeld den Vertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. über den 31.12.2004 hinaus nicht verlängert.

 

Ktabg. Bergmann bedauert die abweichende Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss der Stadt Coesfeld. Er sei davon ausgegangen, dass der Inhalt des Beschlussvorschlags lt. Sitzungsvorlage SV-6-0828 vorab mit den Kommunen abgestimmt worden sei.

 

Ltd. KRD Schütt teilt mit, dass die Reduzierung der Landesmittel in diesem Bereich nicht ganz so dramatisch sei. Ausgehend von einem ursprünglichen Förderniveau von 32% werde heute; nach zwischenzeitlicher Kürzung auf 20%; wieder ein Förderniveau von 29% garantiert, wobei der Anteil von 9% als Projektfinanzierung gewährt werde.

 

Ktabg. Püning hält die Anpassung des Beschlussvorschlags an die Regelung der Stadt Coesfeld für konsequent. Mit Blick auf die nunmehr erfolgende Mischfinanzierung (80% institutionell, 20% über Fachleistungsstunden) möchte er wissen, wie die Abgrenzung sichergestellt werde und ob die Gewährung von Gesamtkosten oberhalb von 100% vermieden werden könne. Weiterhin möchte er wissen, ob der angegebene Stundensatz von 52 € nicht sehr hoch bemessen sei.

 

Ltd. KRD Schütt teilt hierzu unter Verweis auf Seite 3 der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-6-0828 mit, dass eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen sei. Er bestätigt, dass der Stundensatz von 52 € sich im oberen Segment bewege. Er sichert jedoch zu, dass das Preisniveau am Markt auf Dauer kritisch beobachtet werde. Ergänzend weist er darauf hin, dass andere Jugendämter dem dargestellten Verhandlungspaket auch angesichts dieses nicht unerheblichen Stundensatzes bereits zugestimmt hätten, um eine verlässliche Partnerschaft mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zu begründen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig