Beschluss: Kenntnis genommen

 

Der wesentliche Inhalt des Teilberichts „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, einschließlich aller Stellungnahmen der Verwaltung sowie der Beratungsergebnisse des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit und des Rechnungsprüfungsausschusses werden vom Kreistag gem. § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Kenntnis genommen.