Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Specker begrüßt zu diesem Punkt Herrn Kiffmeyer.

MA Kiffmeyer erläutert die Hintergründe der zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem Kreis Coesfeld geschlossenen Zielvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen. Er verdeutlicht, dass die Zuständigkeiten für die Gewährung von ambulanten (zuvor Kreise/ kreisfreie Städte) und stationären (zuvor LWL) wohnbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in NRW zum 01.07.2003 bei den Landschaftsverbänden als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe zusammengeführt worden seien. Der Vorgang werde auch als „Hochzonung“ bezeichnet. Die Zuständigkeitsregelung gelte befristet bis zum 30.06.2010. Die Hochzonung werde von der Universität Siegen im Auftrag des MAGS NRW wissenschaftlich aufgearbeitet. Für den Sommer 2008 sei ein Abschlussbericht angekündigt worden.

Der Landkreistag sehe neben anderen Varianten auch die Möglichkeit, dass die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger nach dem 30.06.2010 die Zuständigkeit für die ambulanten und stationären wohnbezogenen Hilfen übernehmen. Die weitere Entwicklung sei aber offen, Entscheidungen stünden noch aus.

MA Kiffmeyer führt aus, dass die Zahl wohnbezogener Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe kontinuierlich zunehme. Auch um den dadurch verursachten Kostenanstieg abzudämpfen werde ein Ausbau der ambulanten Hilfen vorangetrieben. Die Vereinbarung zwischen Kreis und LWL enthalte deshalb die Zielsetzung einer bedarfsgerechten Versorgung behinderter Menschen unter Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter vor stationären Hilfen. Im Kreis Coesfeld habe bereits vor dem Zuständigkeitswechsel zum LWL der Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern und die Etablierung eines qualifizierten Hilfeplanverfahrens zum Ausbau des ambulant betreuten Wohnens geführt. Der Ausbau habe sich nach dem Wechsel fortgesetzt. Am 31.12.2007 sei für 211 Personen im Kreis Coesfeld ambulant betreutes Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt worden. 26 Betreute seien es 1995 gewesen, 70 am 01.07.2003 und 100 am 30.06.2005. 1.341 Personen hätten am 31.12.2007 im Kreis Coesfeld in Wohnheimen für behinderte Menschen gelebt. Auch diese Zahl habe sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, allerdings mit deutlich geringerer Dynamik als im ambulanten Bereich.

 

MA Kiffmeyer schließt seinen Vortrag mit Ausführungen zur Regionalen Planungskonferenz. So sehe die Zielvereinbarung zwischen dem LWL und dem Kreis vor, dass zukünftig zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur regelmäßig und in Federführung des Kreises Regionale Planungskonferenzen für alle Menschen mit Behinderungen und mit Beteiligung von Leistungsanbietern, Vertretern der Selbsthilfe sowie des LWL und dem Kreis Coesfeld durchgeführt werden. Wohnbezogenen Hilfen sollten dabei besondere Beachtung finden. Die Regionale Planungskonferenz solle u.a. die 1988 im Kreis Coesfeld gegründete Psychiatrie-Koordinierungsgruppe ersetzen. Es sei ferner eine Einbeziehung von im Kreisgebiet seit 1991 bestehenden Facharbeitskreisen vorgesehen.

 

Vorsitzender Specker dankt Herrn Kiffmeyer für den detaillierten und informativen Vortrag.

 

Ktabg. Schlüter fragt, ob die Tendenz der erschreckend steigenden Zahlen noch anhalte.

MA Kiffmeyer teilt dazu mit, dass die Zahl behinderter Menschen voraussichtlich weiter zunehmen und sich dies in einer Zunahme wohnbezogener Hilfen widerspiegeln werde. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe setze deshalb darauf, dass eine ambulante Betreuung in vielen Fällen kostenaufwendigere stationäre Maßnahmen verhindere.

 

FBL Schütt ergänzt, dass einer der Gründe für die Hochzonung gewesen sei, durch die Zusammenlegung der Zuständigkeiten für den stationären und ambulanten Bereich in eine Hand die Hilfen durchlässiger gestalten zu können. Diese Zusammenlegung müsse aber nicht zwingend in der Hand der Landschaftsverbände liegen. Der Landkreistag und auch er selbst seien der Auffassung, dass die wohnbezogenen Hilfen für behinderte Menschen besser bei den Kreisen und kreisfreien Städten aufgehoben seien. Die Hilfen könnten vor Ort bürgernäher organisiert und koordiniert werden. Sollte der Landesgesetzgeber in 2010 die Zuständigkeiten wieder bei den Kommunen ansiedeln, müsse allerdings zum Schutz der Einrichtungsorte eine andere finanzielle Regelung getroffen werden. Der Herkunftsort der Betroffenen wäre stärker als bisher zu berücksichtigen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.