Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergruppe Billerbeck e.V. und der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, wird für ihre eingruppigen Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2008/09 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von jeweils 15.000 EUR - abzüglich gesetzlichem Trägeranteil - unter der Voraussetzung gewährt, dass ein Berufspraktikant/eine Berufspraktikantin eingesetzt wird.


Nach kurzer Einleitung gibt die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt zur Beratung frei.

 

Ktabg. Wilhelm äußert ihre Befremdung, dass für Billerbeck nun die Kindergruppe Billerbeck e.V. eine zusätzliche Pauschale erhalten soll, wo doch mit Blick auf die letzte Jugendhilfeausschusssitzung vom 14.04.2008 zunächst davon auszugehen ist, dass der Verein auf gesunden Füssen steht und demnach keine weiteren Mittel benötigt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass in Billerbeck zwei Vereine vorhanden sind. Bei dem Verein Kindergruppe Billerbeck e.V. handele es sich um einen alten Verein, der bereits als eingruppiger Kindergarten gefördert wurde. Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V., dessen Antrag für das Haus Kunterbunt in der vergangenen Jugendhilfeausschusssitzung am 14.04.2008 abgelehnt wurde, sei jedoch eine neue Einrichtung, die bisher nicht gefördert wurde.

 

AL´in Dülker erläutert, dass bisher nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Berufspraktikanten berücksichtigt wurden. Da durch die Regelung des § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der Status Quo gesichert werden soll, sollten auch hier die Berufspraktikanten anerkannt werden.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt nach, wie groß das Stellenangebot für Berufspraktikanten ist.

 

Mitarbeiterin Falke antwortet, dass von Schulen und Tageseinrichtungen keine Zahlen bekannt sind, da diese nicht erfasst werden und die Kosten grundsätzlich aus den Pauschalen bezahlt werden.

 

Ktabg. Schäpers fragt nach, wie die Bezahlung der Berufspraktikanten ist und ob hier unterschiedliche Vergütungen erfolgen.

 

Ktabg. Appelt erläutert, dass auch bei den Berufspraktikanten die Tarifverträge zu beachten sind. Grundsätzlich könne er aus Erfahrung melden, dass zwei Berufspraktikanten mit einer Vollzeitstelle beschäftigt werden können.

 

Da keine weiteren Fragen und Bemerkungen eingebracht werden, lässt die Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig