Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Beschluss:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung im Jahre 2008 werden nach erfolgter Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz am 29.04.2008 wie folgt aufgeteilt:

 

 

% Anteil am Budget

Vermittlung

1.905.000,00 €

32,05

Jugend (U25)

700.000,00 €

11,78

Beschäftigung (inkl. PLUS-JOBS)

800.000,00 €

13,46

Qualifizierung

1.050.000,00 €

17,67

Feststellung und Orientierung

555.000,00 €

9,34

Soziale Maßnahmen

400.000,00 €

6,73

Sonstige Aufwendungen

533.120,00 €

8,97

Summe

5.943.120,00 €

100,00 %

 

JobPerspektive §16a SGB II

796.340,00 €

 

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.

 

 


FBL Schütt erläutert, dass im Jahr 2008 mit rd. 5,9 Mio. € zuzüglich rd. 800.000,00 € für die „JobPerspektive“ gemäß § 16a SGB II eine Ausweitung der Bundesmittel für die berufliche Eingliederung gegenüber dem Jahr 2007, wo lediglich insgesamt rd. 5,6 Mio. € zur Verfügung gestanden hätten, erfolgt sei. Im Rahmen der Sitzungsvorlage SV-7-1013 werde deutlich, dass einige Teilbudgets, wie z.B. „U 25“, „Qualifizierung“, etc. für das Jahr 2008 erhöht worden seien.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, aus welchem Teilbudget die Kosten für die künftig wegfallende Maßnahme der betrieblichen Ausbildung für Frauen in Teilzeit (BAFF) bislang gezahlt worden sei.

AL Bleiker teilt hierzu mit, dass es sich bei der Maßnahme „BAFF“ um eine Einzelqualifizierung handele, welche aus dem Teilbudget „Qualifizierung“ gezahlt worden sei.

Ktabg. Havermeier erkundigt sich außerdem, ob durch den im Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) festgelegten Maßnahmekatalog, wonach sich der Kreis Coesfeld nach Auffassung des Bundes zu richten habe, künftig Maßnahmen wegfallen würden.

FBL Schütt erklärt, dass hier die Entwicklung abgewartet werden müsse. Derzeit werde der „Instrumentenkoffer“ hinsichtlich der Maßnahmen neu definiert. Auf Grund der aktuellen unsicheren Rechtssituation könne sich der Kreis Coesfeld nicht gegen die Auffassung des Bundes stellen. Herr Pliester unterstützt diese Aussage und betont, dass diese durch den Bund vorgegebene Steuerung des Maßnahmekatalogs der Kommunen auch für die Maßnahmeträger unbefriedigend sei.

Ktabg. Havermeier führt aus, dass hierdurch auch insbesondere die Dringlichkeit, die Regionalstelle für Frau und Beruf weiterzuführen, aufgezeigt werde.

FBL Schütt teilt mit, dass die Beratung der Berufsrückkehrerinnen, die durch Regionalstelle erfolgt sei, nunmehr durch Fachkräfte in den Zentren für Arbeit der Städte und Gemeinden vor Ort durchgeführt werden solle. Ferner würden auch die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Beratung eingebunden. Hierbei würden die bisherigen Standards, wie z.B. die Beratung erfolge nur durch eine Frau, mindestens 45-minütige Beratung, ergebnisoffen, beibehalten.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig