Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach dem Hintergrund des Rückgangs der zerlegten Tonnage Fleisch im Großbetrieb. Ref. Böwing erwidert, dieser zahlenmäßige Rückgang wäre hauptsächlich auf eine veränderte Abrechnungssystematik zurückzuführen. Während in der Vergangenheit Bruttomengen Fleisch in der Berechnung berücksichtigt wurden (z.B. inkl. Knochen), würden seit Januar 2007 nur noch Nettomengen in die Berechnung einfließen. Dieser Rückgang habe aber keinen Einfluss auf die Gebühr, da die zu untersuchende Tonnage Fleisch entsprechend sinken würde.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich nach den bakteriologischen Untersuchungen, die nur mit sehr geringen Kosten ausgewiesen wurden.

 

Antwort der Verwaltung:

Die bakteriologische Untersuchung dient als Hilfsmittel zur Beurteilung der Genusstauglichkeit des Schlachtkörpers von Einzeltieren. Sie wird nur bei unklarem Befund notwendig und war in den vergangenen Jahren kaum erforderlich. Für die Gebührenkalkulation ist die Aufwandsposition lediglich als "Erinnerungsposten" in Höhe eines Durchschnittswertes der vergangenen Perioden eingesetzt worden. Im Betriebsjahr 2007 war keine bakteriologische Untersuchung erforderlich.