Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der beabsichtigten Änderung der Satzung für den Zweckverband „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ wird zugestimmt.

 

 


Ktabg. Püning hinterfragt die Bedeutung der Formulierung im § 12 der Satzung und möchte hierzu insbesondere wissen, ob das Wort „vorrangig“ eine inhaltliche Änderung gegenüber der alten Fassung bedeute.

Ktabg. Terwort erklärt hierzu, dass bereits in der Fachausschusssitzung diese Frage gestellt worden sie und die Verwaltung daraufhin geantwortet habe, dass diese Formulierung eher eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Fassung bedeute, da an das Land zurückfließende Mittel vorrangig für den Nahverkehr im Gebiet des ZVM eingesetzt werden sollen.

Ltd. KRD Dr. Schulz teilt ergänzend mit, dass erbleibende oder an das Land zurückfließende Gelder nach dem neuen ÖPNV-Gesetz nicht nur für Betriebsleistungen im Gebiet des Zweckverbandes, sondern auch für andere Zwecke des ÖPNV verwendet werden können. Diese Mittel sollen nun vorrangig im Gebiet des ZVM eingesetzt werden. In der Vergangenheit seien an das Land zurückgegebene Mittel auch in andere Regionen geflossen.

Ktabg. Püning stellt fest, dass sich das Wort „vorrangig“ auf das jeweilige Gebiet beziehe und in Verbindung mit den Aufgaben des Zweckverbandes wie Planung, Organisation und Ausgestaltung stehe. Die Durchführung des Verkehrs sei nicht Aufgabe des Zweckverbandes. Dies müsse weiterhin sichergestellt sein.

LR Pixa erklärt, dass durch die neue Formulierung die ursprüngliche Fassung nicht in Frage gestellt werden soll.

Ktabg. Bergmann weist darauf hin, dass der Beirat in seiner bisherigen Form nicht mehr fortgeführt werden soll. Stattdessen soll ein Fahrgastforum eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang regt Ktabg. Bergmann an, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Fahrgastforum im Gegensatz zum bisherigen Beirat mit Leben erfüllt werde.

 

Ltd. KRD Dr. Schulz sagt dies erneut zu.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig