Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kinderwohnheim Dülmen gGmbH wird der Bereitschaftsdienst zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krisen- und Notsituationen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten des Kreisjugendamtes auf der Grundlage der am 26.11.2007 getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unbefristet mit einem jährlichen Kündigungsrecht übertragen.


 

Die Vorsitzende und FBL 2 Schütt reißen kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage an. Das KiWo Dülmen habe Aufgaben im Rahmen des Bereitschaftsdienstes übernommen. Die Vereinbarung hierzu solle nun unbefristet verlängert werden.

Ktabg. Pieper bittet um einen Erfahrungsbericht.

AL’in Dülker berichtet von 36 Anfragen kreisweit während des bisherigen Zeitraums der Beauftragung (01.12.07 – 30.11.08). In 10 Fällen sei ein Tätigwerden vor Ort erforderlich geworden. Dieses sei auch der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Die im Vorfeld bestehende Befürchtung einer „Selbstbedienung“ habe sich nicht bestätigt.

Ktabg. Frye führt aus, dass ihr die Presseberichterstattung positiv aufgefallen sei. Das KiWo sei so als Anlaufstelle bekannt und sichtbar geworden.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, lässt die Vorsitzende sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig