Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kreis Coesfeld und die Städte Coesfeld und Dülmen richten auf Grundlage der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Kreis Coesfeld ein.

 


Die Vorsitzende berichtet, dass Anlass für den Tagesordnungspunkt und die vorgesehene Entscheidung eine Gesetzesänderung sei.

FBL 2 Schütt führt hierzu näher aus. Das Adoptionsvermittlungsgesetz sei neu gefasst worden und enthalte neue Voraussetzungen für die Adoptionsvermittlung. Vermittlungsstellen müssen über mindestens zwei Vollzeitkräfte, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung stehen, verfügen. Dieses könne von kleineren Jugendämtern i.d.R. nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grunde würden sich vermehrt Jugendämter, wie auch hier vorgeschlagen, für den Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlung zusammenschließen.

Ktabg. Schulze Zumkley erklärt, dass er den Beschlussvorschlag zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt unterstütze. Er erhoffe sich hierdurch auch Kompetenzgewinne.

Ktabg. Schäpers betont, dass man so Synergieeffekte nutzen könne. Sie fragt, wie die Abrechnung der übernommenen Aufgaben erfolge.

AL’in Dülker erläutert, dass eine Abrechnung über Fachleistungsstunden mit den Städten Dülmen und Coesfeld vorgesehen sei. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), der bislang in Dülmen Aufgaben der Adoptionsvermittlung wahrnehme, könne weiter tätig bleiben. Es sei mit dem Landesjugendamt abgestimmt, dass Einschätzungen des SKF übernommen werden könnten.

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich zur Zuständigkeit; sie fragt, ob Kinder aus dem Kreis Coesfeld betroffen seien.

AL’in Dülker antwortet, dass die Herkunft der vermittelten Kinder unterschiedlich sein könne. Die Stelle sei für adoptionswillige Eltern, die im Kreis Coesfeld leben, zuständig.

Mitglied Wissing-Kmiecik erkundigt sich, was mit der ½ Stelle der Stadt Coesfeld geschehe.

AL’in Dülker verweist auf die Regelung des Gesetzes. Über ausreichend Personal für die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des Gesetzes verfüge nur der Kreis. Bei der Stadt Coesfeld sei keine Kraft vorhanden.

Ktabg. Frye nimmt Bezug auf die Ausführungen zur Aufgabenwahrnehmung durch den SKF in Dülmen. Die entsprechenden Verträge lägen der Sitzungsvorlage nicht bei.

AL’in Dülker erläutert unter Bezugnahme auf § 5 der Vereinbarung, dass es bei der Beauftragung des SKF das Innenverhältnis zwischen Stadt Dülmen und SKF betroffen sei. Das Landesjugendamt habe bestätigt, dass die Stadt Dülmen weiterhin den SKF vertraglich beauftragen könne. Da der Kreis Coesfeld kein Vertragsbeteiligter sei, seien die Verträge zwischen Stadt Dülmen und SKF nicht beigefügt.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, lässt die Vorsitzende sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig