Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.       Der Kreistag beschließt, zusammen mit den anderen Münsterlandkreisen als Gruppe von Behörden die derzeitigen ÖPNV-Leistungen der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) werden ab dem 01.01.2011 an die RVM als sogenannten internen Betreiber nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 direkt  vergeben.

 

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage dargestellten  Voraussetzungen und die Gesellschafts- und Vertragsstrukturen für die vorgenannte Direktvergabe zu schaffen.


Vors. Suntrup führt einleitend aus, dass man sich beim Kreis Coesfeld mit diesem Thema bereits jahrelang beschäftigt habe. Er freue sich, dass sich nun alle Kreise dem vom Kreis Coesfeld initiierten Vorhaben angeschlossen haben.

AL Tranel erläutert, dass mit dieser Vorlage nun die bereits mehrfach im Ausschuss diskutierte Direktvergabe an die RVM vorgeschlagen werde. Die Restrukturierung der RVM sei in den letzten Jahren so konsequent vorangetrieben worden, dass man sich nun in der Lage sehe, die RVM ab 2011 für eine Laufzeit von 10 Jahren mit der Erbringung der ÖPNV-Leistungen zu beauftragen.

Er geht kurz auf die in der Sitzungsvorlage näher erläuterten Voraussetzungen für die Direktvergabe ein (Gruppenvereinbarung zwischen den Münsterlandkreisen, Kontrolle des internen Betreibers, Einhaltung der Eigenerbringungsquote) und weist darauf hin, dass diese in den letzten Ausschusssitzungen ausführlich besprochen worden seien. Die Voraussetzungen werden nun bis zum 01.01.2011 entsprechend dem in der Vorlage aufgeführten Fahrplan erfüllt.

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich angesichts der Laufzeit von 10 Jahren danach, ob Verträge mit Privatunternehmen existieren, die hinsichtlich ihrer Laufzeit mit der geplanten Vorgehensweise kollidieren könnten. Außerdem möchte er wissen, wie hoch die Anteilsmehrheit für die Kontrolle des internen Betreibers zwingend sein muss.

AL Tranel stellt dar, dass die Laufzeiten der Liniengenehmigungen nicht kompatibel seien mit der beabsichtigten Laufzeit der Direktvergabe. Allerdings sei fraglich, ob es die Liniengenehmigungen in dieser Form künftig noch geben werde. Wenn ja, werde die Problematik in Absprache mit der Bezirksregierung über eine Linienbündelung und Harmonisierung der auslaufenden Genehmigungen mit der künftigen Direktvergabe gelöst.

Zur Frage der Anteilsmehrheit verweist AL Tranel auf die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Danach sei der Beherrschungsvertrag als sicherste Kontrollart aufgrund der Beschränkungen des § 108 GO NRW nicht anwendbar. Daher werde vorgeschlagen, eine 100%-Beteiligung der 4 Münsterlandkreise zu erreichen. Es würden weiter Gespräche mit den Kommunen geführt, um dieses Ziel bis 2011 umzusetzen. Jeder zusätzliche Prozentpunkt erhöhe die Rechtssicherheit der Direktvergabe.

Ktabg. Lonz verbindet diesen Umstand mit dem dringenden Appell an die Stadt Lüdinghausen, auch dort die Übertragung der Gesellschaftsanteile vorzunehmen. Im Übrigen sei er sehr erfreut über die Vorlage, da dieses Vorgehen bereits seit Beginn der Diskussion vor 5 Jahren Wunsch der SPD-Fraktion gewesen sei. Insofern stimme seine Fraktion der Vorlage nun mit Begeisterung zu.

Ktabg. Austerschulte hält die Vorgehensweise für logisch und sinnvoll und teilt mit, dass die FDP-Fraktion ebenfalls zustimme.

Ktabg. Müller erklärt für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dass man sich von der Vorgehensweise habe überzeugen lassen und dem Vorschlag zustimme. Er möchte wissen, was passiert, wenn die erforderliche Anteilsquote nicht erreicht wird.

AL Tranel entgegnet, dass bei Nichtvorliegen einer der genannten Voraussetzungen Konkurrenzunternehmen  im Rahmen ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten die Direktvergabe an die RVM scheitern lassen und ihr Leistungen streitig machen könnten. Dies würde bedeuten, dass die RVM als eigenes Unternehmen mit eigenen Beschäftigten keine oder weniger Aufträge erhielte und Leistungen von anderen Unternehmen eingekauft werden müssten. Die entstehenden Remanenzkosten bei der RVM würden die Aufwendungen für den ÖPNV nachhaltig verteuern. Es sei daher unabdingbar, dass alle den vorgeschlagenen Weg mitgehen.

Ktabg. Müller appelliert vor diesem Hintergrund ebenfalls an die betroffenen Kommunen, ihre Beteiligungen zu übertragen.

Ktabg. Holz möchte zur Übertragung der Anteile wissen, wie sich die aktuelle Situation in den anderen Münsterlandkreisen darstellt.

AL Tranel berichtet, dass in Borken die Zustimmung aller Kommunen erteilt worden sei. In Steinfurt sei der Prozess im Gange, wobei jedoch noch keine Informationen vorliegen. In Warendorf sei die Diskussion jetzt eingeleitet worden. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei werde die Situation für die Bürgermeister mit Hinweisen auf das bestehende Risiko noch mal darlegen.

Vors. Suntrup geht zunächst noch auf die letzte Äußerung des Ktabg. Lonz ein und gibt zu Bedenken, dass die Rahmenbedingungen für diese Thematik zu Beginn der Diskussion vor 5 Jahren anders ausgesehen hätten. Abschließend bedankt er sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit in den Gremien. Man könne nun mit Stolz feststellen, dass das Erreichte zum Wohle aller beteiligten Kreise beitragen werde.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen