Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss

 

Die für die Unternehmensakquise zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können auch für eine Bera­tungs­leistung zu dieser Thematik Verwendung finden.

 


In einem Vortrag stellt MA Thiesing den Sachstand zur Entwicklung des Breitbandausbaus im Kreis Coesfeld dar: Die Beratung des Projektes „Masterplan Breitband 3N“ erfolge in den kommunalen Gremien aller kreisangehörigen Kommunen. In die weitere Projektentwicklung könnten erste Erfahrungen aus dem Kreis Borken eingebracht werden. Dort habe sich gezeigt, dass die Akquise von Unternehmen auf Schwierigkeiten stoße. Problematisch im jetzigen Konzept sei die kurze Abschreibungsdauer von nur 5 Jahren für die Investitionen in die Glasfaserinfrastruktur sowie das Angebot von nur einer Kapazitätseinheit, für die viele Unternehmen bislang keinen Bedarf sehen würden. Eine mögliche Lösung sei die Gründung einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft, die den Aufbau der Infrastruktur übernehme und diese später, beispielsweise an einen Betreiber, vermiete. Denkbar sei auch ein Vorgehen im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells. Hier würde ein Unternehmen mit Unterstützung der Kommunen den Infrastrukturaufbau und den Betrieb übernehmen.

 

Daneben bestünden noch offene rechtliche Fragen, etwa hinsichtlich der beihilferechtlichen Beurteilung des Vorhabens. Ein vom Land gefördertes Rechtsgutachten sei in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis werde für Ende März erwartet. Eine neue RWP-Förderrichtlinie des Landes regele den Bereich „Breitbandinfrastruktur“. Sie unterliege derzeit der Überarbeitung.

 

Durch den Bund werde angestrebt, bis Ende 2010 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Mbit/s) einzurichten. Bis zum Jahr 2014 sollten 75 % aller Haushalte über eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s verfügen können. Synergieeffekte beim Infrastrukturausbau sollten genutzt, verschiedene Förderprogramme bereit gestellt werden, beispielsweise auch nach dem Konjunkturpaket II. Ob und inwieweit die Breitbandstrategie des Bundes für die Region nutzbar gemacht werden kann, bleibe abzuwarten.

 

Zunächst werde eine kreisweite Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunen, des Kreises und der wfc das Thema weiter bearbeiten. Die Beauftragung eines Beratungsunternehmens werde angestrebt. Desweiteren seien die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sowie die neuen Möglichkeiten der Bundes- und Landesförderung in die weiteren Planungen einzubeziehen.

 

Ktabg. Dinkler erkundigt sich, welcher Umsetzungszeitrahmen bestehe. MA Thiesing erklärt, dass kein fester Zeitplan bestehe, eine möglichst kurzfristige Umsetzung jedoch angestrebt werde. Gegebenenfalls könnten zunächst technische Übergangslösungen Einsatz finden, etwa die Datenübertragung per Funk. Derartige Konzepte böten aber nur mittelfristig Abhilfe.

 

Ktabg. Dr. Gochermann teilt die Auffassung zum Einsatz von Funklösungen. Er stellt fest, dass es wichtig sei, die Stadtwerke einzubeziehen, da der Infrastrukturausbau eine kommunale Aufgabe sei. MA Thiesing führt aus, dass die Stadtwerke bei der Ermittlung vorhandener Leerrohre einbezogen worden seien. Leerrohre seien nur in Coesfeld bekannt. Die Planungen seien darauf ausgelegt, vorhandene Infrastruktur zu nutzen; die Stadtwerke würden bei zukünftigen Planungen beteiligt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 12 Ja-Stimmen