Beschlussvorschlag:
Die für die Unternehmensakquise zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können auch für eine Beratungsleistung zu dieser Thematik Verwendung finden.
Begründung:
Auf
die Vorlage Nr. SV-7-1113 zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung am 09.09.2008 wird verwiesen.
Seit der letzten Beratung zu diesem Thema fanden folgende Aktivitäten statt:
- Den
kreisangehörigen Kommunen wurde eine Muster-Sitzungsvorlage zur Beratung einer
Kooperation mit dem Unternehmen NDIX im Rahmen des EUREGIO-Projektes
„Masterplan Breitband 3N“ vom Kreis zur Verfügung gestellt. Die
Beschlussfassung lautete demnach:
„Die Kommune XXXX beschließt, sich an dem Projekt „Masterplan Breitband 3N“ zu beteiligen. Ebenso beschließt die Kommune XXXX hierfür eine „Vereinbarung zur Kooperation beim Aufbau einer schnellen Glasfaserinfrastruktur im Bereich des Kreises Coesfeld“ zu unterzeichnen.“
- Einige Kommunen haben den Beschluss bereits herbeigeführt, einige haben sich grundsätzlich über die Thematik in Haupt- und/oder Finanzausschüssen informieren lassen.
- Parallel hat
sich eine Arbeitsgruppe „Breitband COE“ mit Vertretern der Kommunen
(Bürgermeister), des Kreises und der wfc GmbH gegründet, die im Dezember
erstmals tagte.
In den letzten Monaten haben sich folgende neue
Sachverhalte zur Thematik entwickelt:
- Die Akquise-Erfahrungen im Kreis Borken zeigen, dass das bisher verfolgte Modell (NDIX baut und betreibt die Glasfaserinfrastruktur, die Kosten refinanzieren sich durch die Beiträge der angeschlossenen Unternehmen) nicht so erfolgreich umgesetzt werden kann, wie gewünscht. Gründe hierfür:
· die kurze Abschreibungsdauer des Netzes von 5 Jahren. NDIX muss nach Beschluss des Aufsichtsrates die Abschreibungsdauer an die Vertragslaufzeit der angeschlossenen Unternehmen anpassen, um kein finanzielles Risiko einzugehen. Hierdurch sind die Gebühren für die Endkunden/Unternehmen recht hoch.
· das Angebot: Es wurde allen Unternehmen ein einheitliches großes „Paket“ über 100 Mbit/s angeboten. Viele Unternehmen benötigen diese Leistung heute noch nicht.
- Im Kreis
Borken wurde das „NDIX-Modell“ daraufhin weiterentwickelt. In Vreden haben
somit z. B. die Stadtwerke den Bau der Infrastruktur, also des Glasfasernetzes
übernommen und vermieten dieses an NDIX. So können Abschreibungsdauern von 20
Jahren angesetzt und dadurch die Gebühren für die Unternehmen gesenkt werden.
Zudem werden zwei verschieden große Leistungspakete an die Unternehmen verkauft.
Mit diesem Modell können genügend Kunden für die Refinanzierung des
Glasfasernetzes gefunden werden.
Diese
Erfahrungen machen es nötig, auch das im Kreis Coesfeld verfolgte Projektmodell
zu überdenken und zu modifizieren.
- Zur Zeit
wird von den Kreisen Borken, Coesfeld,
Steinfurt, Warendorf und Wesel mit finanzieller Förderung durch das Land NRW
ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das Aussagen zu grundsätzlichen
Fragestellungen zur Betätigung von Kommunen im Bereich der Telekommunikation
enthalten wird. Dies sind vor allem kartellrechtliche, gemeinderechtliche sowie
beihilferechtliche Fragen bezogen auf z. B. den Bau von Infrastruktur, die
Durchführung von Nachfragebündelungen, zur Verfügung stellen von
Investitionszuschüssen an Telekommunikationsunternehmen etc.. Erste Ergebnisse
des Rechtsgutachtens werden Mitte Februar vorliegen.
- Seit dem
01.01.2009 ist eine neue Richtlinie des Landes in Kraft getreten, nach der auch
die Schaffung von Glasfaserinfrastruktur in Gewerbegebieten grundsätzlich
förderfähig ist. Ebenso sind Mittel im Konjunkturpaket II für das Thema
Breitband reserviert. Genaue Fördermodalitäten sind jedoch zur Zeit noch nicht
weiter spezifiziert worden.
Diese Aspekte wurden in der Bürgermeisterkonferenz am
09.02.09 vorgestellt und beraten. Aufgrund der neuen Sachverhalte wurde dort
folgendes modifiziertes Vorgehen für den Kreis Coesfeld vereinbart:
- Es soll darüber beraten werden, ob auch im Kreis Coesfeld die Glasfaserinfrastruktur durch eine (ggf. noch zu gründende) Infrastrukturgesellschaft geschaffen werden sollte.
- Zur fachlichen Beratung in dieser komplexen Thematik soll die Beauftragung eines Beratungsunternehmens vorbereitet werden.
- Über den Umfang der Beraterleistung und die Höhe der hiermit verbundene Kosten liegen noch keine Angaben vor. Um zeitnah agieren zu können, sollten die für die Akquise zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel hierfür grundsätzlich Verwendung finden können. Gem. § 26 Abs. 1 KrONW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.
Die weiteren Arbeitsschritte werden durch die oben erwähnte Arbeitsgruppe „Breitband COE“ vorbereitet und eng begleitet.
Sollten weitere aktuelle Entwicklungen (Aussagen zum Konjunkturpaket II, Ergebnisse des Rechtsgutachtens) vorliegen, wird Frau Thiesing in der Sitzung mündlich ergänzend berichten.