Betreff
Breitbandversorgung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1287
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die für die Unternehmensakquise zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können auch für eine Bera­tungs­leistung zu dieser Thematik Verwendung finden.

Begründung:

 

Auf die Vorlage Nr. SV-7-1113 zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschafts­förderung und Kreisentwicklung am 09.09.2008 wird verwiesen.

 

Seit der letzten Beratung zu diesem Thema fanden folgende Aktivitäten statt:

-    Den kreisangehörigen Kommunen wurde eine Muster-Sitzungsvorlage zur Beratung einer Kooperation mit dem Unternehmen NDIX im Rahmen des EUREGIO-Projektes „Masterplan Breitband 3N“ vom Kreis zur Verfügung gestellt. Die Beschlussfassung lautete demnach:

„Die Kommune XXXX beschließt, sich an dem Projekt „Masterplan Breitband 3N“ zu beteiligen. Ebenso beschließt die Kommune XXXX hierfür eine „Vereinbarung zur Kooperation beim Aufbau einer schnellen Glasfaserinfrastruktur im Bereich des Kreises Coesfeld“ zu unterzeichnen.“

-    Einige Kommunen haben den Beschluss bereits herbeigeführt, einige haben sich grundsätzlich über die Thematik in Haupt- und/oder Finanzausschüssen informieren lassen.

-    Parallel hat sich eine Arbeitsgruppe „Breitband COE“ mit Vertretern der Kommunen (Bürgermeister), des Kreises und der wfc GmbH gegründet, die im Dezember erstmals tagte.

 

In den letzten Monaten haben sich folgende neue Sachverhalte zur Thematik entwickelt:

-    Die Akquise-Erfahrungen im Kreis Borken zeigen, dass das bisher verfolgte Modell (NDIX baut und betreibt die Glasfaserinfrastruktur, die Kosten refinanzieren sich durch die Beiträge der angeschlossenen Unternehmen) nicht so erfolgreich umgesetzt werden kann, wie gewünscht. Gründe hierfür:

     · die kurze Abschreibungsdauer des Netzes von 5 Jahren. NDIX muss nach         Beschluss des Aufsichtsrates die Abschreibungsdauer an die Vertragslaufzeit der             angeschlossenen Unternehmen anpassen, um kein finanzielles Risiko einzugehen.     Hierdurch sind die Gebühren für die Endkunden/Unternehmen recht hoch.

     ·   das Angebot: Es wurde allen Unternehmen ein einheitliches großes „Paket“ über         100 Mbit/s angeboten. Viele Unternehmen benötigen diese Leistung heute noch         nicht.

-    Im Kreis Borken wurde das „NDIX-Modell“ daraufhin weiterentwickelt. In Vreden haben somit z. B. die Stadtwerke den Bau der Infrastruktur, also des Glasfasernetzes übernommen und vermieten dieses an NDIX. So können Abschreibungsdauern von 20 Jahren angesetzt und dadurch die Gebühren für die Unternehmen gesenkt werden. Zudem werden zwei verschieden große Leistungspakete an die Unterneh­men verkauft. Mit diesem Modell können genügend Kunden für die Refinanzierung des Glasfasernetzes gefunden werden.

     Diese Erfahrungen machen es nötig, auch das im Kreis Coesfeld verfolgte Projektmodell zu überdenken und zu modifizieren.

-    Zur Zeit wird  von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Wesel mit finanzieller Förderung durch das Land NRW ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das Aussagen zu grundsätzlichen Fragestellungen zur Betätigung von Kommunen im Bereich der Telekommunikation enthalten wird. Dies sind vor allem kartellrechtliche, gemeinderechtliche sowie beihilferechtliche Fragen bezogen auf z. B. den Bau von Infrastruktur, die Durchführung von Nachfragebündelungen, zur Verfügung stellen von Investitionszuschüssen an Telekommunikationsunternehmen etc.. Erste Ergeb­nis­se des Rechtsgutachtens werden Mitte Februar vorliegen.

-    Seit dem 01.01.2009 ist eine neue Richtlinie des Landes in Kraft getreten, nach der auch die Schaffung von Glasfaserinfrastruktur in Gewerbegebieten grundsätzlich förderfähig ist. Ebenso sind Mittel im Konjunkturpaket II für das Thema Breitband reserviert. Genaue Fördermodalitäten sind jedoch zur Zeit noch nicht weiter spezifiziert worden.

 

Diese Aspekte wurden in der Bürgermeisterkonferenz am 09.02.09 vorgestellt und beraten. Aufgrund der neuen Sachverhalte wurde dort folgendes modifiziertes Vorgehen für den Kreis Coesfeld vereinbart:

-    Es soll darüber beraten werden, ob auch im Kreis Coesfeld die Glasfaserinfra­struktur durch eine (ggf. noch zu gründende) Infrastrukturgesellschaft geschaffen werden sollte.

-    Zur fachlichen Beratung in dieser komplexen Thematik soll die Beauftragung eines Beratungsunternehmens vorbereitet werden.

-    Über den Umfang der Beraterleistung und die Höhe der hiermit verbundene Kosten liegen noch keine Angaben vor. Um zeitnah agieren zu können, sollten die für die Akquise zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel hierfür grund­sätzlich Verwendung finden können. Gem. § 26 Abs. 1 KrONW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.

 

Die weiteren Arbeitsschritte werden durch die oben erwähnte Arbeitsgruppe „Breitband COE“ vorbe­reitet und eng begleitet.

 

Sollten weitere aktuelle Entwicklungen (Aussagen zum Konjunkturpaket II, Ergebnisse des Rechtsgutachtens) vorliegen, wird Frau Thiesing in der Sitzung mündlich ergänzend berichten.