Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/10 lt. Anlage 1 wird beschlossen.

 

Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, im Kindergarten St. Urban eine Gruppe des Typs II zum Kindergartenjahr 2009/10 zu berücksichtigen, wird nicht entsprochen.


Nach kurzer Einleitung zum Tagesordnungspunkt durch den stellvertretenden Vorsitzenden berichtet FBL 2 Schütt, dass mit dem vorliegenden Kindergartenbedarfsplan und der angestrebten Steigerung der Fallzahlen bei der Tagespflege eine Betreuungsquote von 20,2 % bei den Kindern unter drei Jahren erreicht werden könne. Er weist darauf hin, dass das Land 10.400 weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren finanzieren wolle. Die kommunalen Spitzenverbände hätten gebeten, die zusätzlichen Plätze bedarfsentsprechend und nicht nach Quote zu verteilen. Er sei daher zuversichtlich, dass dem zusätzlichen Bedarf des Kreisjugendamtes Coesfeld von 144 Plätzen entsprochen werde. Eine Entscheidung zur Verteilung der Plätze habe das Ministerium für heute angekündigt.

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass ggü. dem der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplan – Stand 17.02.2009 – aufgrund von Rückmeldungen der Kindertageseinrichtungen noch Änderungsbedarf bestehe. Die Änderungen würden bis zum Beschluss des Kreistages am 11.03.2009 eingearbeitet und zur Kreistagssitzung als Tischvorlage vorgelegt. Aktuell seien zwei Änderungen bereits bekannt; beim Kindergarten St. Ludger in Lüdinghausen seien 10 Plätze zuviel berücksichtigt, beim Kindergarten „Am Schloss“ in Senden zu wenig 45-Stunden-Plätze.

Gegenüber der Entwurfsfassung aus Januar 2009 seien bei der Planung für 2009/10 weitere 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren hinzugekommen. Allerdings sei der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme einer Gruppe des Typs II im Lüdinghauser Stephanus-Kindergarten noch offen. Eine Finanzierung der Betriebskosten werde daher – unabhängig von der Berücksichtigung im Bedarfsplan – erst erfolgen, wenn auch eine Betriebserlaubnis für diese Gruppe vorliegt.

FBL 2 Schütt weist auf den Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban für Senden-Ottmarsbocholt eine Typ II-Gruppe zu berücksichtigen und die hiermit verbundenen Risiken bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs hin.

 

Ktabg. Specker erkundigt sich nach der Betreuungsquote bei den 3- bis 6jährigen Kindern. MA Falke nimmt Bezug auf die Übersicht auf Seite 47 des Kindergartenbedarfsplanes. Die Quote für die sog. Kernjahrgänge liege bei 97,8 %.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich zum Stand der Bearbeitung der Investitionskostenförderanträge für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. FBL 2 Schütt antwortet, dass nach Auskunft des Landesjugendamtes 50 % der dort vorliegenden Anträge bis zur Bewilligung bearbeitet seien.

 

Ktabg. Pieper fragt, ob angesichts der vorhandenen Bedarfe mit der Planung alles Machbare realisiert werde. FBL 2 Schütt bestätigt, dass das technisch Mögliche im Kindergartenbedarfsplan berücksichtigt worden sei.

 

Sodann erkundigt sich Ktabg. Pieper, warum dem Antrag zum kath. Kindergarten in Ottmarsbocholt nicht entsprochen werde. AL’in Dülker führt daraufhin aus, dass der Antrag mit Vertretern der Kirchengemeinde und der Gemeinde Senden besprochen worden sei und alle Beteiligten mit dem nun erfolgten Planungsvorschlag, zunächst eine weitere Gruppe zum Typ I umzuwandeln, einverstanden seien. Bei der Umwandlung zu einer Typ II-Gruppe wären zu viele Plätze für 3- bis 6jährige Kinder mit verloren gegangen. Angesichts der Anmeldequoten sei bei dieser Altersgruppe in Ottmarsbocholt noch mit „Nachzüglern“ zu rechnen, für die Plätze benötigt würden.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich, ob der Umsetzung der Planung Regelungen der Investitionskostenförderung, z.B. Fristen, entgegenstehen könnten. MA Falke berichtet, dass das Ministerium inzwischen klargestellt habe, dass die Antragsfrist der Investitionsförderrichtlinien, 30.06 des Vorjahres, kein Ausschlusskriterium sei, und diese einer Umsetzung vor Ort damit nicht mehr entgegenstehen könne.

 

Ktabg. Pieper bittet sodann um Erläuterungen zur Berücksichtigung behinderter Kinder bei der Planung. FBL 2 Schütt verweist auf die Ausführungen hierzu in der Sitzungsvorlage.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig