Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag

1. stimmt zu,

                                                   dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Juli 2009 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1),

2. beschließt,

a. dass der Kreis Coesfeld neben dem Land NRW sowie den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und den Kreisen Borken, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf in die Trägerschaft der öffentlich rechtlichen Anstalt eintritt,

                                                   b. dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 2) erfolgt, und dass der Anteil des Kreises Coesfeld am Stammkapital in Höhe von 16.000,-- € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

                                                   c. dass die zwischen dem Kreis Recklinghausen als Träger des Gemeinsamen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen in der Emscher – Lippe – Region (CEL) und dem Kreis Coesfeld abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung vom 06.12.1999 zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird.

 

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

 

Der Entwurf der Finanzsatzung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.