Sitzung: 19.05.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-1332
Beschluss:
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erhält zukünftig einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 9 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit). Der jährliche Zuschuss beträgt maximal 50% der anerkennungsfähigen Betriebskosten bei einer vollzeitbeschäftigten pädagogischen Fachkraft.
Nach kurzer Einleitung gibt die Vorsitzende das Wort an FBL 2 Schütt.
FBL 2 Schütt erläutert, dass es für den Verein Lebenshilfe Senden e.V. bei der bisherigen Förderhöhe von 48.600 EUR verbleiben soll, wie es ausdrücklicher Wunsch des Jugendförderplans sei.
Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig