Sitzung: 26.05.2009 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-7-1337
Vors. Suntrup führt einleitend aus, dass die Informationen zum Energiebericht und zu den Energieausweisen von der Verwaltung gut aufbereitet worden seien. Er bittet die Verwaltung um nähere Erläuterung.
MA Evers stellt anhand des Energieausweises für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg kurz die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ermittlung der erforderlichen Verbrauchsdaten dar und erläutert die in dem Ausweis enthaltenen Darstellungen.
Ktabg. Terwort möchte wissen, ob es sich bei dem im Energieausweis genannten Klimafaktor um eine „echte“ Klimabereinigung handelt oder ob damit lediglich eine Bereinigung auf der Grundlage von Gradtagszahlen verbunden ist. Er erkundigt sich außerdem danach, ob hinsichtlich des Standortes für die Klimadaten auch innerhalb des Kreisgebietes unterschieden wird.
MA Evers entgegnet, dass sämtliche Gebäude gem. den vom Bundesbauministerium erlassenen Regeln für Energieverbrauchskennwerte der Wetterstation Hannover zugeordnet wurden. Eine weitere Differenzierung ist nach den derzeitigen Regeln nicht erforderlich. Genauere Informationen über die Zusammensetzung des Klimafaktors werden der Niederschrift beigefügt.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die Klimafaktoren basieren ausschließlich auf Gradtagen G20/15 und einem
langjährigen bundesdeutschen Durchschnittswert von 3883 Kd/a.
Ktabg. Müller ist der Auffassung, dass die Energieausweise nur einen ersten Überblick geben können und es nun wichtig sei, die Schwachstellen der einzelnen Gebäude zu isolieren.
Ktabg. Dr. Stocks hält es für notwendig, vorab festzulegen, welche Ziele mit den energetischen Maßnahmen genau erreicht werden sollen und welche Kosten damit verbunden sind. Die Öffentlichkeit müsse dabei angemessen beteiligt werden.
Ktabg. Dinkler stimmt dieser Einschätzung zu und ergänzt, dass man ermitteln müsse, wo mit dem geringsten Aufwand der größtmögliche Erfolg erzielt werden kann.
Ktabg. Zanirato stellt fest, dass die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen von besonderer Bedeutung ist und somit dargestellt werden sollte, welche langfristigen Einsparungen erwartet werden.
Mtgl. Friedenstab verweist auf die im Energiebericht bei einigen Gebäuden zu erkennenden großen Differenzen zwischen einzelnen Verbrauchsjahren und möchte wissen, wie hiermit umgegangen wird. KD Gilbeau antwortet, dass diese Differenzen ganz unterschiedliche Ursachen (z. B. baubedingte Nutzungsunterbrechungen) haben können. Größere Differenzen werden jeweils zum Anlass genommen, die Ursachen soweit wie möglich zu ermitteln.
Ktabg. Müller merkt an, dass für die Rettungswachen keine Energieausweise ausgestellt wurden und fragt, ob dieser Bereich von energetischen Betrachtungen ausgenommen ist.
MA Evers antwortet, dass für die Rettungswachen keine Energieausweise ausgestellt werden können, da die einschlägigen Richtlinien keine geeigneten Vergleichswerte für diese Gebäudeart enthalten. KD Gilbeau ergänzt, dass unabhängig hiervon die Rettungswachen selbstverständlich ebenfalls im Rahmen der Potentialanalyse energetisch untersucht und entsprechende Maßnahmevorschläge erarbeitet werden.
Vors. Suntrup fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass die von Ktabg. Dr. Stocks angesprochene Zielfestlegung unter Berücksichtigung der Kosten sowie die Schwachstellenanalyse die weitere Vorgehensweise bestimmen sollten. Hierüber sollte auch im Rahmen der nach den Sommerferien geplanten gemeinsamen Sitzung mit der AG Klimaschutzaktivitäten beraten werden.