Sitzung: 28.10.2009 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0012
Beschluss:
Die personelle Besetzung des Jugendhilfeausschusses wird gemäß den Vorschlägen der Kreistagsfraktionen beschlossen.
Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertreter
Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger/in
Ktabg. Wobbe Ktabg. Schulze Zumkley
Ktabg. Danielczyk Ktabg. Pohlmann
Ktabg. Haselkamp Ktabg. Wessels
Ktabg. Röttger Ktabg. Merschhemke
Ktabg. Kleinert Ktabg. Müller
Ktabg. Schäpers Ktabg. Brülle-Buchenau
Schröer, Petra (s.B.) Ktabg. Bockemühl
Ktabg. Klose Ktabg. Pieper
Ktabg. Wilhelm Ktabg. Höne
Im Bereich des Jugendamtes wirkende und anerkannte freie Träger
Schwörer, Dieter Leifken, Marlies
Kuhlmann, Hildegard Appelt, Thomas
Willing-Kertelge, Anne Rütering, Heinz
Cordes, Ralf Schreijer, Werner
Brandenburger, Corinna Buchholz, Barbara
Schmitz, Andreas Roth,
Martin
Auf Vorschlag der VWG-Kreistagsfraktion werden als beratendes Mitglied bzw. als Stellvertreter bestellt:
Beratendes Mitglied Stellvertreter
Neumann, Michael (s.B.) Mensing, Hartwig (s.B.)
Als zusätzliches beratendes Mitglied wird der Vertreter des Kreiselternrates, Herr Thorsten Kaatze, in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen.
Landrat Püning führt einleitend aus, dass nur von dem im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern vorgeschlagene Personen gewählt werden dürfen und der Kreistag an die jeweils vorgeschlagene Funktion (Mitglied oder Stellvertreter) gebunden sei. Seitens der CDU-Kreistagsfraktion bestehe die Absicht, die Herren Appelt und Rütering jeweils als Stellvertreter vorzuschlagen, obwohl nach den vorliegenden Vorschlägen der Jugend- und Wohlfahrtsverbände beide Personen jeweils als Mitglied vorgeschlagen werden. Inzwischen liege aber von beiden Vorgeschlagenen als auch von den Verbänden eine schriftliche Mitteilung dahingehend vor, dass auch eine Stellvertreterfunktion akzeptiert werde.
Danach werden von den Fraktionsvorsitzenden die Mitglieder und stellv. Mitglieder benannt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig