Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreis Coesfeld stimmt dem Antrag der Firma Remondis GmbH & Co KG, 44805 Bochum, auf Beleihung nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu.


Ktabg. Schulze-Esking kritisiert, dass der Kreis Coesfeld nach Ziffer 6 der in der Sitzungsvorlage genannten Rahmenbedingungen finanziell für die Entsorgung der Sortierreste des Kompostwerkes verantwortlich sei. Er fordert die Verwaltung auf, diesbezüglich in Verhandlungen mit der Firma Remondis einzutreten.

 

AL Dr. Foppe erwidert, dieses sei geltender Vertragsbestandteil der Entsorgungsverträge, der mit der Beleihung direkt nicht in Verbindung stände. Insofern habe der Kreis Coesfeld hier derzeit nur sehr geringe Verhandlungsmöglichkeiten. Er sagt allerdings zu, mit der Firma Remondis entsprechende Gespräche zu führen. Über das Ergebnis dieser Gespräche werde in der Kreisausschusssitzung am 22.02.2010 berichtet.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Gemäß Kompostvertrag vom 22.02.1994 in der zurzeit gültigen Fassung ist der Kreis Coesfeld verpflichtet, die Sortierreste (2,5% des Inputs von ca. 1.100 t/a) zu Lasten des Kreises zu entsorgen. Der Leistungsumfang der Entsorgung bestehend aus Verbrennungs- und Umschlagkosten lag in 2009 bei ca. 145.000 Euro.

 

Würde die Zuständigkeit der Entsorgung der Sortierreste auf die Firma Remondis verlagert werden und der Kreis Coesfeld diese nicht mehr im Rahmen der kommunalen Entsorgung einer Beseitigung/Verwertung zuführen, hätte dieses zur Folge, dass der Kreis Coesfeld diese Abfälle quasi wie ein Gewerbetreibender der Firma Remondis im Rahmen der Beleihung andienen müsste. In diesem Fall und unter der Voraussetzung der bestehenden vertraglichen Regelungen würden diese Entsorgungskosten dem Kreis Coesfeld dann zu den Konditionen der Firma Remondis in Rechnung gestellt werden, ohne dass der Kreis auf die Entsorgungskosten Einfluss nehmen kann.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig