Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in Höhe von 6.104.200,00 € werden im Jahre 2010 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

I.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:   259.280,00 €       4,25 %

II.) Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:  3.125.000,00 €     51,19 %

III.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                      1.425.000,00 €     23,35 %

IV.) Bildungsgutscheine:                                                         300.000,00 €        4,91 %

V.) JobPerspektive § 16 e SGB II:                                           645.000,00 €      10,57 %

VI.) Sonderprogramm Perspektive 50 plus:                           205.000,00 €        3,36 %

VII.) Freie Förderung:                                                              144.920,00 €        2,37 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.

 

 

 


Ktabg. Havermeier bittet unter Hinweis auf „IV.) Bildungsgutscheine“ auf Seite 4 der Sitzungsvorlage SV-8-0172 um Mitteilung, woraus sich die einstellungshemmenden Qualifizierungsdefizite ergeben und wie die diesbezügliche konkrete Betreuung des betroffenen Personenkreises erfolge.

AL Bleiker erläutert, dass es sich bei den Personen, die Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen könnten, grundsätzlich um arbeitsmarktnahe SGB II-Kunden handeln müsse. Diese hätten in der Regel bereits Kontakt zu einem entsprechenden Arbeitgeber mit der Bereitschaft zur Einstellung aufgenommen. Der Arbeitgeber könne dann erklären, welche Defizite des künftigen Arbeitnehmers, z.B. im IT-Bereich noch auszubessern seien. Mit der Ausstellung des Bildungsgutscheines könne der SGB II – Kunde die erforderliche Qualifikation nachholen.

Ktabg. Pieper führt aus, dass dem Gremium im Rahmen des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe“ ausführliche Informationen über die Problematiken der Leistungsempfänger zugegangen seien und bittet um Mitteilung, ob die Verwaltung auch entsprechend über die SGB II-Kunden berichten könne – ggf. auch in der Arbeitsmarktkonferenz. Interessant sei die Frage, was dazu führe, dass kein Job gefunden werden könne oder warum beispielsweise bereits mehrere Maßnahmen durchlaufen werden.

Ktabg. Prof. Dr. Voß schließt sich dieser Bitte an und bittet um Angabe, inwieweit persönliche, psychosoziale Hemmnisse des SGB II – Kunden ausschlaggebend für Vermittlungsschwierigkeiten seien.

AL Bleiker teilt mit, dass bereits eine differenzierte Klassifizierung der SGB II – Kunden hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktnähe durch die Verwaltung erfolgen würden.

FBL Schütt sagt zu, dieses in der nächsten Ausschusssitzung vorzustellen. Im Rahmen einer vorherigen Arbeitsmarktkonferenz sei über dieses Thema bereits berichtet worden.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig