Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Eingliederungsbudget 2010
Vorlage
SV-8-0172
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in Höhe von 6.104.200,00 € werden im Jahre 2010 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

I.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:

      259.280,00 €

  4,25%

II.) Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:

   3.125.000,00 €

51,19%

III.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung:

   1.425.000,00 €

23,35%

IV.) Bildungsgutscheine:

      300.000,00 €

  4,91%

V.) JobPerspektive § 16e SGB II:

      645.000,00 €

10,57%

VI.) Sonderprogramm Perspektive 50plus:

      205.000,00 €

  3,36%

VII.) Freie Förderung:

      144.920,00 €

  2,37%

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Mit Haushaltsrundschreiben 01/2010 vom 05.01.2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Finanzen für das Haushaltsjahr 2010 Regelungen für eine vorläufige Haushaltsführung bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 getroffen habe.

 

Im Rahmen dieser Regelungen wurde gleichzeitig angeordnet, dass zusätzlich zu den bereits in 2009 freigegebenen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2010 nur Ausgabemittel bis zur Höhe von 30 % des voraussichtlichen Budgets rechtlich gebunden und tatsächlich verfügt werden dürfen.

 

Mit Haushaltsrundschreiben 08/2010 vom 26.04.2010 hat das BMAS über die Aufhebung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung sowie über die 30%ige Verfügungsgrenze informiert. Da erst zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Budgetbekanntgabe und Mittelfreigabe erfolgte, kann die Beratung über die Aufteilung des Eingliederungsbudgets 2010 erst jetzt erfolgen. Die Arbeitsmarktkonferenz wird über die Aufteilung des SGB II - Eingliederungsbudgets 2010 in der nächsten Sitzung am 23.06.2010 beraten.

 

II.  Lösung

Wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist, stehen dem Kreis Coesfeld in 2010 Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung in Höhe von 6.104.200,00 € (einschließlich der Mittel für das Bundesprogramm Perspektive 50plus) zur Verfügung.

 

 

IST 2009

Anteil

Budgetplanung

Anteil

Finanzplanung / Mittelaufteilung 2010

lt. Schlussrechnung

 

2010

 

Summe Einnahmen:

          5.331.149,83 €

100,00%

  6.104.200,00 €

100,00%

 

 

 

 

 

EGT klassisch

                 4.898.283,73 €

91,88%

  5.109.080,00 €

83,70%

 

Freie Förderung (§ 16f SGB II)

                    -   0,00 €

0,00%

     144.920,00 €

2,37%

JobPerspektive (§ 16e SGB II)

    

           432.866,10 €

8,12%

     645.000,00 €

10,57%

Perspektive 50plus

               

      -   0,00 €

0,00%

     205.000,00 €

3,36%

 

Bei der o.a. Übersicht sind die vorgenommenen Umbuchungen zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Höhe von ca. 12 % in 2009 bzw. ca. 10 % in 2010 bereits berücksichtigt. Die Verstärkung des Verwaltungsbudgets ist erforderlich, um die vereinbarten Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ganzjährig zu gewährleisten.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Aufteilung des Eingliederungsbudgets ist der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen, in der neben der nachrichtlichen Ausweisung der Ergebnisse der Schlussrechnung 2009, die Planwerte 2010 und die bereits getätigten Ausgaben bzw. rechtlich gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Kostenstellen ausgewiesen werden.

 

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, sind bereits durch im Vorjahr bzw. laufenden Jahr bewilligte Maßnahmen und Förderangebote Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 4,2 Mio. € (ca. 68,40 %) gebunden bzw. in Höhe von ca. 1,2 Mio. € verausgabt worden.

 

 

Grundsätzliche Hinweise zu den Teilbudgets:

 

I.)         Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Durch die geänderten Regelungen bzgl. der Zuordnung der Bewerbungs- und Fahrtkosten im Rahmen der Neugliederung der Eingliederungsinstrumente werden seit 2009 die Fahrt- und Bewerbungskosten bei Gruppenmaßnahmen ausschließlich den eigentlichen Maßnahmekosten zugeordnet. Sie sind nicht mehr gesondert auszuweisen.

 

Bei den Bewerbungskosten ist dieses in 2009 überwiegend geschehen. In 2010 erfolgt dieses nunmehr auch bei den Fahrtkosten. Hierdurch ist in diesem Teilbudget ein deutlicher Rückgang zu Lasten des Teilbudgets II. zu verzeichnen. Die nunmehr ausgewiesenen Bewerbungs- und Fahrtkosten fallen ausschließlich außerhalb von Gruppenmaßnahmen an.

 

Die Ausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Ausrüstung und Förderung der Persönlichkeit werden erstmals in 2010 zum Zwecke der Dokumentation im Teilbudget II vollständig ausgewiesen.

 

Bei der PKW- und Führerscheinfinanzierung ist mit einem Anstieg zu rechnen.

 

II.)        Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

In 2010 soll im Bereich der Vermittlungsunterstützung ein Wechsel von festen Gruppenangeboten zu individuellen und erfolgsabhängigen Einzelangeboten auf Gutscheinbasis erfolgen. Ursächlich hierfür sind die rückläufigen Zahlen der arbeitsmarktnahen und direktvermittelbaren Leistungsberechtigten. Hierdurch kommt es innerhalb des Teilbudgets sowohl zu einer Kostenverlagerung zu Gunsten der Drittvermittlung als auch zu einer Ausgabenauslagerung bei der Zielgruppe der über 50jähigen in das neue Teilbudget VI. „Perspektive 50plus“.

 

Im Bereich der Rehabilitation wird aufgrund zunehmender Fallzahlen mit einer Kostensteigerung in 2010 gerechnet.

 

III.)       Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Sowohl durch die vorzunehmende Umstellung vom bisherigen kommunalen Lohnkostenzuschuss auf die Eingliederungskostenzuschussregelungen des SGB III  als auch durch die verstärkten Vermittlungsaktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus ist mit einer deutlichen Ausgabenerhöhung zu rechnen.

 

Wie unter II ausgeführt, wird ebenfalls von einer Ausgabensteigerung in den Bereichen Einstiegsgeld sowie Existenzgründerförderung bei selbständigen Beschäftigungen ausgegangen.

 

Die Ausgaben für die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher und das Landesprogramm Jugend in Arbeit  werden ab 2010 unter III. ausgewiesen; bis 2009 erfolgt die Darstellung unter II.

 

IV.)      Bildungsgutscheine

Aufgrund der Zunahme einstellungshemmender Qualifizierungsdefizite sowie neuer Landes- bzw. Bundesprogramme (bspw. „Aktionsplan Altenhilfe“ des Landes NRW) ist mit einer stärkeren Inanspruchnahme einstellungsbezogener Bildungsgutscheine zu rechnen.

 

V.)       JobPerspektive § 16e SGB II

Im Laufe des Jahres 2009 ist es gelungen, 50 Förderfälle auf der Grundlage des § 16e SGB II zu bewilligen. Es wird damit gerechnet, dass hierfür in 2010 Ausgaben in Höhe von 645.000,00 € entstehen.

 

VI.)      Perspektive 50plus

Der Kreis Coesfeld ist zum 01.01.2010 dem Kompetenznetzwerk 50plus des Hochsauerlandkreises zur Umsetzung des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ beigetreten. Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld auch Bundesmittel, die zur Deckung der Coaching-Grundgebühr und der Vermittlungsprämien eingesetzt werden. In 2010 ist die Aktivierung von 200 Personen und die Vermittlung in Arbeit von 50 Personen über 50 Jahren geplant.

 

 VII.)    Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und –integration zu fördern. Zurzeit finden sowohl auf Landes- und Bundesebene, als auch unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Abstimmungsgespräche statt, um die Umsetzungsmöglichkeiten für die zugelassenen kommunalen Grundsicherungsträger regresssicher zu gestalten.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).