Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Bergmann weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage einen ersten Ausblick auf das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ gebe. Er hebt weiter hervor, dass die Nachhaltigkeit der Vermittlungen im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ beeindruckend sei.

 

Ltd. KRD Schütt trägt vor, dass im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ insgesamt 778 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in die Maßnahmen des Kreisprogramms bzw. direkt in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden seien. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Auswertung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ um vorläufige Zahlen handele, aber schon jetzt festgestellt werden könne, dass mit der Vermittlung von 786 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern bereits jetzt das Ziel erreicht sei. Zum Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ führt Ltd. KRD Schütt aus, dass dieses Programm Anfang 2004 freigegeben worden sei und mit den ersten Maßnahmen daher erst im April 2004 begonnen werden konnte. Dennoch sei bereits knapp die Hälfte der geplanten Vermittlungen in Maßnahmen bzw. in den 1. Arbeitsmarkt erfolgt.

 

Ktabg. Willms weist darauf hin, dass erneut die gute Arbeit der Verwaltung, insbesondere der im Rahmen der Kreisprogramme tätigen Sozialarbeiter/innen, deutlich geworden sei. Hierfür spricht sie auch im Namen der CDU-Fraktion der Verwaltung ihren Dank aus.

 

Ktabg. Bednarz bittet um nähere Informationen, zu den Maßnahmen „BEATE“ und „Orientierung Kolping“. KAR Bleiker teilt mit, dass Träger der Maßnahme „BEATE“ das Bildungsinstitut Münster (BIMS) sei. Die „Trainingsmaßnahme Kolping“ sei Ende des letzten Jahres noch kurzfristig in den Maßnahmekatalog aufgenommen worden, da die Agentur für Arbeit im Rahmen der Personal Service Agenturen (PSA) finanzielle Einsparungen erzielt und diese u. a. dem Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellt habe. Für eine zeitlich begrenzte Trainingsmaßnahme sei mit dem Kolping Bildungswerk kurzfristig ein Träger gefunden worden.

Ktabg. Bednarz schließt sich dem Dank an die Verwaltung an.

 

 

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.