Sitzung: 17.06.2010 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0199
Einleitend weist
der Ausschussvorsitzende Dr. Wenning darauf hin, dass es sich um einen Bericht
der Verwaltung an die Politik über das laufende Verfahren handelt. Das
Genehmigungsverfahren sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Nachfolgend trägt
AL Dr. Foppe den bisherigen und künftigen Verfahrensablauf des
Planfeststellungsverfahrens anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation vor.
In Anschluss an die
Präsentation erklärt Ktabg. Schulze-Esking, dass in der Fraktion lange über
diesen TOP diskutiert wurde. Die Fraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass
die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen seien. Die CDU-Fraktion vertraue darauf,
dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handelt und entscheidet.
Auf Nachfrage der
Ktabg. Hellwig erklärte AL Dr. Foppe, dass die Sorgen und Anregungen der
Anwohner im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden würden. Die Möglichkeit
Klage gegen eine spätere Genehmigung einzulegen hätten die Bürger jedoch nicht,
da bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 19.02.2010 keine Einwände vorgelegen
hätten.
Auf den Vorwurf des
Ktabg. Dr. Kraneburg, der Kreis Coesfeld sei nicht für die Bearbeitung und
Genehmigung des Antrags zuständig, sondern die Bezirksregierung, macht Herr Dr.
Foppe deutlich, dass der Kreis Coesfeld und nicht die Bezirksregierung für die
Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung von DK 0 und DK I Deponien gemäß der
Zuständigkeitsverordnung zuständig sei. Der Kreis Coesfeld werde nach geltendem
Recht entscheiden.
Des Weiteren
vertritt Ktabg. Dr. Kraneburg die Auffassung, dass das Verfahren durch die
Verwaltung im Veröffentlichungstext verharmlosend dargestellt und die
Veröffentlichung heimlich durchgezogen wurde und dass deswegen keine
Einwendungen von privater Seite eingegangen seien. Außerdem hätte der Antragsteller
den Vorteil, dass die Renaturierung, die ursprünglich an dieser Stelle geplant
war, von ihm nicht mehr vorgenommen werden müsste.
Herr Dr. Foppe weist
die Behauptung hinsichtlich des Verfahrensablaufs zurück. Das Verfahren wurde
und werde nach bestimmten Regularien (u.a. Verwaltungsverfahrensgesetz)
durchgeführt. Eine ortsübliche Bekanntmachung sei erfolgt und von einem
heimlichen Durchziehen des Verfahrens könne keine Rede sein. Bezüglich der
Renaturierungsverpflichtung erklärt Herr Dr. Foppe, dass der Antragsteller im
Falle einer Genehmigung einen Ausgleich zu erbringen habe und dass bei der
Berechnung des Ausgleichs die ursprünglich an dieser Stelle geplanten Maßnahmen
Berücksichtigung finden würden. Das Gesetz sehe vor, dass der Ausgleich am Ort
des Eingriffs vorgenommen wird. Sofern vor Ort keine Flächen für den Ausgleich
zur Verfügung stehen, sei der Ausgleich an anderer Stelle vorzunehmen. Nach
derzeitigem Kenntnisstand seien jedoch Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Buldern
geplant.
Auf die Frage des
Ktabg. Bontrup, ob die Standsicherheit der Deponie gegeben sei, erklärte Herr
Bölte, dass entsprechende Standsicherungsberechnungen durchgeführt werden.
Außerdem werde die Deponie nicht in einem Zug, sondern nach und nach aufgefüllt
und zudem werden die Materialien mit schwerem Gerät eingearbeitet, so dass
gleichmäßige Setzungen zu erwarten seien. Bezüglich der Standsicherheit gäbe es
vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch den Geologischen Dienst keine
Bedenken.
Bezüglich des
regionalen Bedarfs für eine solche Deponie wurden von mehreren Ktabg. Fragen
gestellt. Hierzu erklärte Herr Dr. Foppe, dass die Bedarfsplanung des
Antragstellers von der Bezirksregierung überprüft und nicht beanstandet worden
sei. Ein Einzugsgebiet für Deponien könne nicht festgeschrieben werden, daher könne
auch nicht ausgeschlossen werden, dass Abfälle aus Lünen oder dem angrenzenden
Ruhrgebiet nach Rödder gebracht würden. Da Abfall als Handelsware anzusehen sei,
würde sich der Radius der Anlieferungen voraussichtlich über die
Transportkosten definieren. Er gehe davon aus, dass die Abfälle aus einem
Radius von rd. 30 km angeliefert würden.
Auf Nachfrage von
Ktabg. Schulze-Esking bestätigt Dr. Foppe, dass an eine DK I Deponie geringere
Anforderungen gestellt würden als an eine Hausmülldeponie (DK II) und dass auf
einer DK I Deponie gefährliche Abfälle abgelagert werden dürften, sofern die
Zuordnungskriterien für eine DK I eingehalten würden.
Im weiteren Verlauf
wurden u.a. von den Ktabg. Bontrup, Dr. Habersaat, Holz und Vogt Fragen zum Ort
und zur zeitlichen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, zum Einbauverfahren, zur
Belastung durch Stäube, zur Grund- und Oberflächenetwässerung und zur Haftung
gestellt, die Herr Bölte an Hand der beigefügten PowerPoint-Präsentation beantwortete.
Ausschussvorsitzender
Wenning äußert zum Schluss die Hoffnung, dass die Debatte zur Versachlichung
der Diskussion beigetragen habe und dass die Anwohner jetzt beruhigter seien.