Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einleitend weist der Ausschussvorsitzende Dr. Wenning darauf hin, dass es sich um einen Bericht der Verwaltung an die Politik über das laufende Verfahren handelt. Das Genehmigungsverfahren sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Nachfolgend trägt AL Dr. Foppe den bisherigen und künftigen Verfahrensablauf des Planfeststellungsverfahrens anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation vor.

 

In Anschluss an die Präsentation erklärt Ktabg. Schulze-Esking, dass in der Fraktion lange über diesen TOP diskutiert wurde. Die Fraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen seien. Die CDU-Fraktion vertraue darauf, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handelt und entscheidet.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Hellwig erklärte AL Dr. Foppe, dass die Sorgen und Anregungen der Anwohner im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden würden. Die Möglichkeit Klage gegen eine spätere Genehmigung einzulegen hätten die Bürger jedoch nicht, da bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 19.02.2010 keine Einwände vorgelegen hätten.

 

Auf den Vorwurf des Ktabg. Dr. Kraneburg, der Kreis Coesfeld sei nicht für die Bearbeitung und Genehmigung des Antrags zuständig, sondern die Bezirksregierung, macht Herr Dr. Foppe deutlich, dass der Kreis Coesfeld und nicht die Bezirksregierung für die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung von DK 0 und DK I Deponien gemäß der Zuständigkeitsverordnung zuständig sei. Der Kreis Coesfeld werde nach geltendem Recht entscheiden.

 

Des Weiteren vertritt Ktabg. Dr. Kraneburg die Auffassung, dass das Verfahren durch die Verwaltung im Veröffentlichungstext verharmlosend dargestellt und die Veröffentlichung heimlich durchgezogen wurde und dass deswegen keine Einwendungen von privater Seite eingegangen seien. Außerdem hätte der Antragsteller den Vorteil, dass die Renaturierung, die ursprünglich an dieser Stelle geplant war, von ihm nicht mehr vorgenommen werden müsste.

 

Herr Dr. Foppe weist die Behauptung hinsichtlich des Verfahrensablaufs zurück. Das Verfahren wurde und werde nach bestimmten Regularien (u.a. Verwaltungsverfahrensgesetz) durchgeführt. Eine ortsübliche Bekanntmachung sei erfolgt und von einem heimlichen Durchziehen des Verfahrens könne keine Rede sein. Bezüglich der Renaturierungsverpflichtung erklärt Herr Dr. Foppe, dass der Antragsteller im Falle einer Genehmigung einen Ausgleich zu erbringen habe und dass bei der Berechnung des Ausgleichs die ursprünglich an dieser Stelle geplanten Maßnahmen Berücksichtigung finden würden. Das Gesetz sehe vor, dass der Ausgleich am Ort des Eingriffs vorgenommen wird. Sofern vor Ort keine Flächen für den Ausgleich zur Verfügung stehen, sei der Ausgleich an anderer Stelle vorzunehmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand seien jedoch Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Buldern geplant.

 

Auf die Frage des Ktabg. Bontrup, ob die Standsicherheit der Deponie gegeben sei, erklärte Herr Bölte, dass entsprechende Standsicherungsberechnungen durchgeführt werden. Außerdem werde die Deponie nicht in einem Zug, sondern nach und nach aufgefüllt und zudem werden die Materialien mit schwerem Gerät eingearbeitet, so dass gleichmäßige Setzungen zu erwarten seien. Bezüglich der Standsicherheit gäbe es vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch den Geologischen Dienst keine Bedenken.

 

Bezüglich des regionalen Bedarfs für eine solche Deponie wurden von mehreren Ktabg. Fragen gestellt. Hierzu erklärte Herr Dr. Foppe, dass die Bedarfsplanung des Antragstellers von der Bezirksregierung überprüft und nicht beanstandet worden sei. Ein Einzugsgebiet für Deponien könne nicht festgeschrieben werden, daher könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass Abfälle aus Lünen oder dem angrenzenden Ruhrgebiet nach Rödder gebracht würden. Da Abfall als Handelsware anzusehen sei, würde sich der Radius der Anlieferungen voraussichtlich über die Transportkosten definieren. Er gehe davon aus, dass die Abfälle aus einem Radius von rd. 30 km angeliefert würden.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Schulze-Esking bestätigt Dr. Foppe, dass an eine DK I Deponie geringere Anforderungen gestellt würden als an eine Hausmülldeponie (DK II) und dass auf einer DK I Deponie gefährliche Abfälle abgelagert werden dürften, sofern die Zuordnungskriterien für eine DK I eingehalten würden.

 

Im weiteren Verlauf wurden u.a. von den Ktabg. Bontrup, Dr. Habersaat, Holz und Vogt Fragen zum Ort und zur zeitlichen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, zum Einbauverfahren, zur Belastung durch Stäube, zur Grund- und Oberflächenetwässerung und zur Haftung gestellt, die Herr Bölte an Hand der beigefügten PowerPoint-Präsentation beantwortete.

 

Ausschussvorsitzender Wenning äußert zum Schluss die Hoffnung, dass die Debatte zur Versachlichung der Diskussion beigetragen habe und dass die Anwohner jetzt beruhigter seien.