Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Kreis Coesfeld stellt die zwei Landschaftspläne Baumberge Nord und Baumberge Süd zur Ausweisung des FFH-Gebietes Baumberge als Naturschutzgebiet und zur Anpassung der NSG-Verordnung des FFH-Gebietes Bombecker Aa unter folgenden Voraussetzungen eigenverantwortlich auf:

 

a.   Für die parallele Aufstellung von zwei Landschaftsplänen wird die Einstellung eines Landschaftsplaners / einer Landschaftsplanerin mit 80 % der Personalkosten (BAT IV b) durch das Land gefördert und

 

b.   die pauschale Förderung von Sachkosten gemäss Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa 2001) durch das Land erfolgt.

 

 

2.   In den Jahren 2005 bis 2007 werden für die befristete Einstellung eines Landschaftsplaners / einer Landschaftsplanerin Kreismittel in Höhe von 50.000 €/a bereitgestellt, die zu 80 % refinanziert werden (siehe 1a).

 


Ktabg. Streyl plädiert zunächst dafür, das Planverfahren, vergleichbar Rosendahl und Rorup, in bewährter Weise selber durchführen und dabei auch wieder die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Gruppen zu suchen.

Zusätzlich solle man bei diesen beiden Verfahren aber auch die Reitwegeplanung mit integrieren, so dass das schon lange bestehende Problem der divergierenden Interessen verschiedenster Nutzergruppen in den Baumbergen auch gelöst werden könnte.

Des Weiteren solle die Verwaltung, vergleichbar dem Planverfahren Rorup, die Ergebnisse der Flurbereinigungsverfahren Aulendorf und Langenhorst-Temming berücksichtigen und diese Bereiche nicht zusätzlich noch einmal neu vollständig überplanen.

Abschließend erkundigt er sich, wie es zu dieser FFH-Nachmeldung gekommen und wer dafür verantwortlich ist.

 

KBD Dr. Foppe erwidert, bei der EU habe man in den zuständigen Konferenzen in einer Nachbetrachtung der Anmeldungen zur FFH festgestellt, dass es in einigen Regionen noch Defizite gäbe. Diese Defizite seien nicht überregional, sondern in den jeweiligen Regionen auszugleichen. Für den hiesigen Bereich seien die Baumberge aufgrund ihres seltenen Bestandes an Waldmeister-Buchenwäldern durch das Bundesamt für Naturschutz zur Nachmeldung vorgeschlagen worden. Dazu käme, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund zu geringer FFH-Meldungen bereits rechtskräftig durch den EuGH verurteilt worden ist und versuche, durch eine zügige Umsetzung der Nachmeldungen entsprechenden Strafzahlungen an die EU vorzubeugen.

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erwidert KBR Grömping, es habe in der Vergangenheit, ausgelöst durch den hohen Freizeit- und Erholungsdruck in den Baumbergen, bereits Versuche gegeben, illegale Reit- und Mountainbikenutzungen polizeilich zu unterbinden, dieses habe aber immer nur kurze Effekte gehabt und auf lange Sicht nichts bewirken können. Es werde aber versucht, im Rahmen der Landschaftsplanung Lösung für die verschiedenen Interessengruppen zu finden und die Reitwegeplanung zu integrieren, Priorität habe aber die Umsetzung der FFH-Richtlinie.

 

Ktabg. Wolske erkundigt sich nach den personellen Konsequenzen, die sich aus der Aufstellung der beiden Landschaftspläne ergeben werden. Werde zusätzliches Personal benötigt oder könne die Aufgabe mit dem vorhandenen Personal erfüllt werden und werde der für die Aufstellung des Landschaftsplanes Rosendahl zusätzlich eingestellte Planer befristet weiter beschäftigt?

Ltd. KVermD Dicke erwidert, hier würden personalrechtliche Fragen wie die Bindungswirkungen mehrerer hintereinander geschalter Zeitverträge zu prüfen sein, so dass hier noch kein Ergebnis vorläge. Allerdings gäbe es bereits eine mündliche Zusage seitens des Landes, auch hier wiederum eine 80 % Förderung zu den Personalkosten des Landschaftsplaners zu gewähren. Aus Sicht der Fachabteilung würde aber die Verlängerung des derzeit befristeten Arbeitsverhältnisses in der Landschaftsplanung begrüßt, um keine großen Ausfallzeiten zu erhalten.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Kraneburg erläutert KBR Grömping das planungsrechtliche Verfahren, dass seitens der Bezirksregierung Münster durchgeführt würde, sollte der Kreis die Landschaftsplane nicht eigenverantworlich aufstellen. In diesem Fall würde die Bezirksregierung Münster ausschließlich die nachgemeldeten FFH-Gebiete auf dem Kamm der Baumberge als Naturschutzgebiete ausweisen. Die kreiseigenen Planungen werden aber deutlich darüber hinaus gehen, so dass dieses zu bevorzugen sei.

In diesem Zusammenhang erläutert er auch noch einmal die Hintergründe, die zur Teilung der Baumberge in zwei Planungsgebiete geführt haben.

 

Ktabg. Pernhorst plädiert abschließend noch einmal dafür, die Reitwegeplanung in die Landschaftspläne zu intergrieren.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig