Beschluss: zurückgestellt

Stellv. Vorsitzende Müller skizziert für die Anwesenden die Hintergründe des vorliegenden Beschlussvorschlages.

 

Demnach ist die Freigabe von den - für die Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes „Berufsnavigator“ im Haushaltsplan 2010 vorgesehenen -  noch mit einem Sperrvermerk belegten Finanzmittel in einem Umfang von 120.000 € erforderlich. Die Voraussetzung hierfür sei mit der Förderzusage der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 € nunmehr gegeben.

 

FBL Schütt erläutert die Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag, wonach in Trägerschaft des Kreises Coesfeld und unter Co-Finanzierung der Agentur für Arbeit und der Volksbanken, nunmehr allen Schulen im Kreis Coesfeld die Durchführung des Berufsnavigators angeboten werden könne.

 

Ergänzend teilt FBL Schütt mit, dass direkt am Sitzungstag ein Beschwerdeschreiben einer vom „GEVA-Institut“ beauftragten Anwaltskanzlei eingetroffen sei, welches unter anderem die angestrebte, alleinige Beauftragung der Berufsnavigator GmbH vergaberechtlich in Frage stellt.

 

FBL Schütt teilt mit, dass eine Ausschreibung im vorliegenden Fall aus hiesiger Sicht nicht erforderlich sei, da „Alleinstellungsmerkmale“ für den Berufsnavigator vorlägen. Dies sei neben der ausdrücklichen Bindung der Förderung durch Arbeitsagentur und Volksbanken besonders der  ehrenamtliche Eigenanteil, den die  Rotary-Clubs ausdrücklich für dieses Verfahren einbringen würden.

 

Ktabg. Klaus teilt mit, dass eine Beschlussfassung über den vorliegenden Vorschlag nicht in der heutigen Sitzung erfolgen solle. Darüber hinaus erkundigt er sich, ob die Bundesagentur für Arbeit tatsächlich eine Co-Finanzierung ausdrücklich an die Wahl des „Berufsnavigators“ knüpfe. FBL Schütt erläutert, dass dies der Fall sei.

 

Die Abgeordneten Vogelpohl, Hellweg und Dr. Wenning plädieren für ein Wahlrecht der Schulen zwischen den Anbietern „GEVA“ und „Berufsnavigator“.

 

Nach vorliegenden Erkenntnissen – so FBL Schütt – ist die Co-Finanzierung des Berufswahlorientierungsprojektes durch die Geldgeber Volksbanken und Agentur für Arbeit an den Einsatz Berufsnavigator geknüpft.

 

Ktabg. Klaus ergänzt, dass nach seinem Kenntnisstand bislang vier Schulen den Anbieter „GEVA“ getestet haben. Daher stelle sich die Frage, ob diese Schulen bereit seien, auf den Anbieter „Berufsnavigator“ zu wechseln oder diese sich letztlich aus dem Berufswahlorientierungsprojekt komplett zurückziehen.

In diesem Zusammenhang teilt MA Mohring mit, dass bislang nur eine Schule stets das System der „GEVA“ genutzt habe. Die weiteren drei Teilnehmer hätten das GEVA-Verfahren – weil die Möglichkeit bestand - einmal testen wollen. Dort seien vorher bereits Erfahrungen mit dem Berufsnavigator gesammelt worden

 

Ktabg. Hellwig schlägt vor, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern den Kreisausschuss entscheiden zu lassen. 

 

Die Angelegenheit wird ohne förmliche Abstimmung zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss verwiesen.