Sitzung: 07.12.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: SV-8-0297
Beschluss:
Die
Martinistift gGmbH wird gemäß § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe
im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld anerkannt. Die
öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die
Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig