Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Martinistift gGmbH wird gemäß § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld anerkannt. Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig