Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

  1. Der Bischöflichen Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus und einer Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten in Höhe eines Pauschalbetrages von maximal 9,0 Mio. € gewährt; eine Unterschreitung der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.

 

  1. Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz Darlehenszinsen bezuschusst.

 

 

 


FBL Schütt skizziert, dass zurzeit rd. 200 Schüler/innen in Haus Hall beschult werden, davon 50 Heimschüler sowie im Übrigen Schüler/innen aus den Kreisen Borken und Coesfeld.

Die Einschätzung der künftigen Schülerzahlen gestalte sich besonders im Hinblick auf die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems allgemein und besonders auf den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schwierig.

Nach Beurteilung des staatlichen „Schulamtes für den Kreis Borken“ sei ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht absehbar.

Nach intensiven Beratungen mit den Beteiligten sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass zunächst ein Ersatzbau und eine Sporthalle errichtet werden.

Nach der gemeinsamen Informationsveranstaltung vor Ort am 27.01.2011 habe der Fachausschuss des Kreistages Borken getagt und dabei die Baumaßnahme einstimmig begrüßt.

 

Unter Hinweis auf die von der Bezirksregierung Münster festzusetzenden Richtsatzkosten sei jedoch inzwischen die Situation eingetreten, dass diese –bezogen auf den Ersatzbau– statt der erwarteten rd. 6,1 Mio. € jetzt nur noch 4,4 Mio. € festgesetzt habe.

Man habe daher den Schulträger gebeten, mit der Bezirksregierung Münster Kontakt aufnehmen, um eine Nachbesserung zu erreichen. Bis zur Sitzung des Kreisausschusses erwarte man eine entsprechende Zwischennachricht, ansonsten habe man dem Schulträger empfohlen, Klage gegen den Festsetzungsbescheid zu erheben.

 

Ktabg. Brülle-Buchenau fragt, welche Folgen der niedrigere Festsetzungsbescheid habe. FBL Schütt antwortet, dass dann auf die Kreise Coesfeld und Borken sowie auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine höhere Zinsbelastung zukomme.

 

Während Ktabg. Dr. Wenning eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag nur unter Vorbehalt anrät, verweist Ktabg. Hellwig auf die Notwendigkeit die Baumaßnahme, wie sich bei der Informationsveranstaltung doch gezeigt habe.

 

Auf Anfrage von Mitglied Rawe nach dem Unterschied in der Zinsbelastung, rechnet AL Jasper für den Zeitraum von 10 Jahren mit einer Mehrbelastung von überschlägig insgesamt rd. 100.000 €.  

 

FBL Schütt verdeutlicht, dass der vorliegende Beschlussvorschlag auf das in Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellte Finanzierungskonzept abgestellt sei, in welchem von der erwarteten Richtsatzkostenfestsetzung von 7 Mio. €  für den Ersatzbau und die Sporthalle ausgegangen werde.

Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag im vorliegenden Wortlaut führe daher nicht dazu, dass die Kreisbeteiligung sich bei einer geringeren Richtsatzkostenfestsetzung automatisch erhöhe.

 

Sodann lässt stellv. Vorsitzende Müller über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                    12 Ja – Stimmen

                                                           0  Nein - Stimmen 

                                                           3 Enthaltungen