Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Laufzeit der zwischen dem Kreiscaritasverband und dem Kreis Coesfeld bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zum Betrieb der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen soll bis zunächst Ende 2015 verlängert werden. Es werden pro Jahr ein Zuschuss von 95.535 € und bis zu 10.000 € für Honorarkräfte gewährt.

 

 

 

 


FBL Schütt teilt einleitend mit, dass die Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KuB) aufgrund eines Beschlusses des Kreistages zunächst bis 2011 sichergestellt sei.

Die aktuelle Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung mit den Anbietern müsste jedoch bis zur Jahresmitte gekündigt werden, sofern nicht zuvor ein neuer Beschluss des Kreistages herbeigeführt werde.

FBL Schütt betont insbesondere, dass die KuB flexibel auf die Bedürfnisse der Betroffenen reagiere und das Angebot auf ein notwendiges und wirtschaftliches Maß angepasst habe. Die nötige Flexibilität werde von der KuB aufgebracht. So sei das Angebot der KuB in Senden aufgrund des fehlenden Bedarfes wieder eingestellt worden.

Ktabg. Willms verweist auf die steigenden Fallzahlen und erklärt, dass die CDU-Fraktion das große Engagement der KuB sehr schätze und daher eine Verlängerung der Laufzeit der Vereinbarung unterstütze.

Ktabg. Havermeier schließt sich Ktabg. Willms an. Sie bittet um Mitteilung, ob grundsätzlich Aufstiegschancen für das Personal gegeben seien, da auf Seite sechs der Sitzungsvorlage SV-8-0336 stehe, dass in der KuB auch Personal mit geringerer Vergütung als AVR 4b zum Einsatz kommen könne.

FBL Schütt weist darauf hin, dass für eine Einarbeitungszeit ein Abweichen von der Vergütung AVR 4b möglich sein müsse.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig