Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4, Befangen: 1

Beschluss:

 

 

1.      Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2011 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51

 

Produktgruppen

 

51.01  - Familienunterstützende Maßnahmen                                          Seite 181 – 188

51.02  - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten                                          Seite 189 - 195

51.03  - Weitere Unterstützungen und Hilfen /

        Leistungen nach dem BEEG                                                      Seite 196 - 201

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.      Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


 

Vorsitzender Wobbe erläutert, dass er folgende Vorgehensweise bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes beabsichtigte: Zunächst ein seitenweises Betrachten der einzelnen Positionen des Produktbereichs 51 (Seiten 181 bis 201 des Entwurfs des Produkthaushalts) und im Anschluss daran eine Beratung zu den vorliegenden Anträgen (Anlagen 1 bis 3 zur Sitzungsvorlage).

 

 

Vorsitzender Wobbe nennt daraufhin die einzelnen Seiten des Produktbereichs 51 und gibt jeweils Gelegenheit zur Wortmeldung.

 

Zu den Seiten 181 bis 193 erfolgen keine Äußerungen.

 

Zu Seite 194 (Produkt 51.02.03 - Hilfen für junge Volljährige; Produktinformationen) erkundigt sich Ktabg. Wilhelm, ob bei den Planwerten nur Pflichtleistungen oder auch freiwillige Leistungen berücksichtigt seien. FBL 2 Schütt stellt klar, dass in diesem Bereich nur Pflichtaufgaben berücksichtigt seien. Mitglied Schmitz weist darauf hin, dass die Berücksichtigung von Anschlussmaßnahmen für Jugendliche von großer Bedeutung sei.

 

Zu den Seiten 195 bis 201 erfolgen keine Äußerungen.

 

 

Zu Anlage 1 (Antrag vom 14.09.2010; Mitfinanzierung der führen Hilfen der „Gute-Start“ Clearing- und Koordinierungsstelle an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Christophorus Kliniken Coesfeld; Antragsteller: Der bunte Kreis, Verein zur Familiennachsorge e.V. Coesfeld) erklärt Ktabg. Klose, dass sie die Argumentation der Verwaltung, es beständen Schnittmengen mit dem Hebammen-Projekt, so dass eine Berücksichtigung bei den Haushaltsplanungen nicht erfolgt, nicht nachvollziehen könne. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handle es sich um eine gute präventive Einrichtung, die keine Konkurrenz zum Hebammen-Projekt, sondern eine gut angenommene Ergänzung bedeute. Sie berichtet, dass nur etwa 30 % der Frauen die Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen würden, der Bunte Kreis dagegen stetig steigende Fallzahlen aufweisen könne und häufig auch auf die Möglichkeiten der Unterstützung durch Hebammen aufmerksam mache.

 

FBL 2 Schütt führt aus, dass Sinnhaftigkeit und Erfolge der Arbeit des Bunten Kreises nicht bezweifelt würden. Das Jugendamt habe mit dem Hebammen-Projekt in den vergangenen Jahren erfolgreich ein eigenes Projekt im Bereich der Frühen Hilfen im südlichen Kreisgebiet erprobt. Vorrangiges Ziel sei, es die Erfolge dieses Projekts im Südkreis nun auf den Nordkreis auszuweiten und das Hebammen-Projekt auch hier zu etablieren. Eine finanzielle Förderung des Projekts des Bunten Kreises sei zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Da sich zudem die soziale Verknüpfung dieses Projekts auf den Nordkreis beschränke, habe man sich für die Ausweitung des eigenen Projekts entschieden.

 

Ähnlich argumentieren Ktabg. Haselkamp, Ktabg. Wilhelm und Mitglied Neumann. Sie halten das in Anlage 1 beschriebene Projekt für lobenswert. Angesichts der Erfolge mit dem Einsatz der Hebammen in Ascheberg und Senden, favorisiere man aber zunächst eine Ausweitung des Projekts der Hebammen im Familieneinsatz auf den gesamten Zuständigkeitsbereich.

 

Ktabg. Klose berichtet von der Arbeit des Bunten Kreises vor Ort. Es handle sich um sehr niedrigschwelliges Angebot, das seit zwei Jahren Informationen und Vernetzung biete. 

 

Ktabg. Schäpers betont, dass sie die Krankenhäuser für sehr sensibel im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen halte. Eine Unterstützung/Begleitung von Familien durch Hebammen sei dabei ein gutes Angebot. Sie halte es jedoch für problematisch, zwei Projekte mit ähnlicher Zielgruppe gleichzeitig zu unterstützen, so dass vorrangig die Versorgung des Nordkreises im Rahmen des Hebammen-Projekts Ziel sein solle.

 

Vorsitzender Wobbe erklärt, dass bei einer Förderung des Projekts des Bunten Kreises 15.621 EUR zusätzlich in den Haushalt aufgenommen werden müssten. Zum Verfahren ergänzt FBL 2 Schütt, dass für eine Berücksichtigung dieses Betrages im Haushalt ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses den Antrag auf Aufnahme in die Änderungsliste stellen und das Gremium die Aufnahme in die Änderungsliste beschließen müsse.

 

Ktabg. Klose erklärt daraufhin, dass sie einen solchen Antrag nicht stellen wolle, da sie aufgrund des vorherigen Diskussionsverlaufs davon ausgehe, dass dieser abgelehnt werde.

 

 

Vorsitzender Wobbe leitet sodann die Diskussion zu Anlage 2 (Änderung der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans bzgl. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit; Antragsteller: Gemeinde Rosendahl) ein.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass sie dem Anliegen zustimmen könne, wenn es für alle Städte und Gemeinden gleichermaßen gelte.

FBL 2 Schütt führt aus, dass bei einer Änderung der Förderbestimmungen diese Änderungen für alle Orte des Zuständigkeitsbereichs gelten würden. Anliegen der Gemeinde Rosendahl sei, dass der Kreis zukünftig einschließlich der Landesanteile 60 % statt bisher 50 % der Kosten der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit übernehme. Dieses würde zu einer Entlastung aller Städte und Gemeinden führen, die allerdings eine Mehrbelastung des Kreishaushalts von rd. 140.000 EUR bedeute. Seitens der Verwaltung sei man der Meinung, dass in der Kinder- und Jugendarbeit auch die örtliche Verantwortung gefragt sei. Die Eigenverantwortlichkeit der Städte und Gemeinden werde jedoch geringer, wenn der Kreis höhere Anteile über die Jugendamtsumlage finanziere.

 

Vorsitzender Wobbe erkundigt sich bei FBL 2 Schütt, wo der Vorteil für die Gemeinden liegen könne, wenn ein höherer Anteil indirekt über die Umlage statt direkt durch die Gemeinde finanziert werde.

FBL 2 Schütt erläutert das Umlagesystem, basierend auf Jugendeinwohnerwerte und berichtet, dass die Gemeinden sich z.T. aus der Finanzierung vor Ort zurückziehen würden, so dass eine verstärkte Finanzierung von Angeboten über die Jugendamtsumlage durchaus zu unterschiedlichen Belastungen vor Ort führen könne.

 

Mitglied Appelt erkundigt sich, ob die übrigen Städte und Gemeinden zum Antrag der Gemeinde Rosendahl befragt wurden.

FBL 2 Schütt antwortet, dass dieses durch das Jugendamt nicht veranlasst wurde. Für den Antragsteller habe die Möglichkeit bestanden, die Unterstützung der übrigen Städte und Gemeinden z.B. im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz zu erwirken.

 

Auf Nachfrage von Vorsitzenden Wobbe stellt kein Mitglied des Ausschusses den Antrag, den Antrag der Gemeinde Rosendahl lt. Anlage 2 für die Änderungsliste zu berücksichtigen.

 

 

Ktabg. Klose erkundigt sich nochmals zum Beratungsverfahren und zur weiteren Abwicklung der Anträge nach Anlage 1 bis 3.

Vorsitzender Wobbe erklärt, dass eine Berücksichtigung dieser Anträge bei den weiteren Beratungen zum Produkthaushalt nur erfolgt, wenn dieses jeweils von einem Mitglied des Ausschusses für den jeweiligen Antrag ausdrücklich beantragt wird und der Ausschuss dann die Aufnahme in die Änderungsliste beschließt.

FBL 2 Schütt ergänzt, dass in den Fällen, in denen eine Unterstützung des Antrags durch den Ausschuss nicht erfolge, die Antragsteller über die Nichtberücksichtigung/-bewilligung durch die Verwaltung informiert werden.

 

 

Sodann leitet Vorsitzender Wobbe zu Anlage 3 (Antrag auf finanzielle Förderung einer „Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt“ und „Fachstelle Prävention gegen sexuellen Missbrauch“, Antragsteller: Frauen e.V.; Antrag auf Finanzierung einer Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt, Antragsteller Zartbitter e.V.) und Anlage 4 (Stellungnahme Runder Tisch zu Beratungs- und Präventionsleistungen bei sexuellem Missbrauch) über, berichtet kurz von der Vorstellung des Angebots von Zartbitter e.V. im Sozialausschuss und bittet FBL 2 Schütt um nähere Erläuterung der Empfehlung der Verwaltung in der Sitzungsvorlage.

 

FBL 2 Schütt erläutert zunächst die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei Beratungs- und Präventionsangeboten. Für die Zielgruppe der Unter 18jährigen seien die örtlichen Jugendämter, d.h. im Kreis Coesfeld die städtischen Jugendämter in Coesfeld und Dülmen sowie das Kreisjugendamt für die übrigen Städte und Gemeinden, zuständig. Mit den Jugendämtern in Coesfeld und Dülmen abgestimmter Vorschlag sei, für die Zielgruppe der 14- bis 18jährigen ein ergänzendes Angebot zu installieren. Dabei werde ein Beratungsangebot für die gesamte Zielgruppe (Mädchen und Jungen) mit einer Finanzierung über Fallpauschalen angestrebt. Das Jugendamt Dülmen habe nach zahlreichen Gesprächen vorgeschlagen, einen entsprechenden Vertrag mit Zartbitter e.V. zu schließen. Der Verein Zartbitter e.V. habe hierzu seine Bereitschaft signalisiert. Argumente der drei Jugendämter für den Vertragsabschluss und –inhalt mit Zartbitter e.V. seien vor allem folgende: Beratung von Jungen und Mädchen durch einen Anbieter; keine projektbezogene Finanzierung sondern Finanzierung mit Fallpauschalen, da Fallzahlen im Vorfeld schwierig zu ermitteln seien; zunächst Befristung auf ein Jahr um Nachfrage und Inanspruchnahme vor einer Verlängerung des Vertrags zu prüfen. FBL 2 Schütt berichtet, dass die Stadt Dülmen die einzelfallbezogene Pauschalenabrechnung mit Zartbitter e.V. bereits beschlossen habe.

 

Vorsitzender Wobbe erkundigt sich, ob durch eine Zusammenarbeit mit Zartbitter e.V. bestehende Verträge, z.B. mit dem DRK, betroffen seien.

FBL 2 Schütt führt aus, dass die bestehenden Verträge erhalten bleiben. Es solle ein zusätzliches Segment entstehen, eine niedrigschwellige Beratung ohne vorheriges Einschalten des Jugendamtes, die auch anonym in Anspruch genommen werden könne.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich, ob das von FBL 2 Schütt beschriebene Angebot im Entwurf des Produkthaushalts berücksichtigt sei oder noch zusätzliche Mittel eingeplant werden müssten und wo Räumlichkeiten für das Angebot zur Verfügung ständen.

FBL 2 Schütt antwortet, eswäre eine Verlagerung von Mitteln für erzieherische Hilfen denkbar. Bezüglich der Räumlichkeiten sei an eine Beratung vor Ort mit dezentralen Angeboten gedacht. Hier müsste ggf. auf Räume von Kooperationspartnern zurückgegriffen werden.

 

Mitglied Neumann spricht ein großes Lob für die inhaltliche Arbeit aus. Die Anträge seien gut ausgearbeitet. Eine Berücksichtigung des Antrags von Frauen e.V. widerspreche, da sich dieser auf die Beratung von Mädchen und Frauen beschränke, dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Dem Antrag von Zartbitter e.V. könne er daher eher folgen. Der Grundsatz der Subsidiarität müsse allerdings Berücksichtigung finden. Das Kreisjugendamt solle nur dann tätig werden, wenn ein entsprechendes Angebot noch nicht vorhanden sei und nicht andere, z.B. Krankenkassen, für die Finanzierung zur Verfügung ständen. Er betont die Bedeutung eines niedrigschwelligen, anonym nutzbaren Angebots.

 

FBL 2 Schütt erklärt, dass für ein Tätigwerden des Jugendamtes in Form einer Jugendhilfeleistung immer ein Antrag erforderlich sei und dieser anonym nicht gestellt werden könne. Für die Hilfe könne dann auch ein Dritter beauftragt werden. Hier gehe es darum, ein erstes Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen, wenn noch kein Antrag für eine Jugendhilfeleistung vorliegt.

 

Mitglied Dittrich berichtet, dass aus Sicht der Polizei derzeit ein Beratungsvakuum im Kreis Coesfeld vorhanden sei. Bisher sei häufig ein Verweisen auf Beratungsangebote in Münster erforderlich. Er begrüße das geplante Angebot daher. Dabei sei es auch nachvollziehbar, dass die Förderung zunächst begrenzt sei. Ein niederschwelliges Angebot sei wichtig und gut.

 

Ktabg. Wilhelm erklärt, dass auch sie fallzahlenabhängige Pauschalen als gute Lösung ansehe. Sie erkundigt sich, wer ggf. die Kosten für die Anmietung von Räumen trage.

FBL 2 Schütt führt aus, dass Details, z.B. zu Kooperationspartnern für die Mitnutzung von Sozialeinrichtungen, noch zu verhandeln seien. In den vorgesehenen Fallpauschalen seien aber Anteile für Sachkosten enthalten.

 

Ktabg. Merschhemke weist auf die Vorstellung der Tätigkeiten von Zartbitter e.V. im Sozialausschuss hin. Ziel des Kreises Coesfeld müsse sein, über eine neutrale, wenig belastete Stelle zu verfügen, an die man sich als Betroffener wenden könne, ohne bereits über eine abschließende Diagnose, die eine Abrechnung bei den Krankenkassen ermögliche, zu verfügen.

 

Mitglied Appelt berichtet, dass die Beratung bereits Thema in der AG der Träger der Wohlfahrtspflege gewesen sei. Räumlichkeiten vor Ort könnten von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Gerade die aktuellen Berichte in den Medien sollten seiner Meinung nach alle Beteiligten beflügeln, ein Beratungsangebot schnell und niedrigschwellig zu schaffen.

 

Ktabg. Klose führt aus, dass es grundsätzlich gut sei, wenn eine Institution bereit sei, als Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. „Zartbitter“ sei insofern seit Jahren ein Begriff. Sie erkundigt sich, ob auch präventive Angebote oder nur Beratung vorgesehen sei und erklärt, dass sie es schade fände, dass Frauen e.V. nicht gefördert werde.

 

Ktabg. Haselkamp betont, dass die bestehende Lücke im Beratungsbedarf geschlossen werden müsse. Sie dankt dem Runden Tisch für die Darstellung der Beratungssituation und Hilfe bei der Erarbeitung einer Lösung.

 

Ktabg. Schäpers verweist auf die Erfahrungen der letzten Jahre. Sie gehe davon aus, dass die beteiligten Vereine professionell genug seien, ggf. auch Anfragen an andere Träger weiterzuleiten und sich auf eine Finanzierung nach Fallzahlen einzulassen. Sie halte den Vorschlag der Verwaltung daher für eine gute Lösung. Ein späterer Ausbau des Angebots sei dadurch noch nicht ausgeschlossen.

 

Mitglied Kaatze stellt fest, dass der Haushalt die Berücksichtigung der lt. Anlage 3 von Zartbitter e.V. beantragten 200.000 EUR für eine Fachstelle nicht zulasse, und erkundigt sich mit welchem Betrag das nunmehr vorgesehene Beratungsangebot berücksichtigt werde und wie dieser Betrag ermittelt wurde.

FBL 2 Schütt erklärt, dass es sich bei der Beratung um eine Pflichtleistung handle. D.h. wenn diese erforderlich sei, müssten dem Anbieter auch Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es sei allerdings nicht vorgesehen, von vornherein eine gesamte Einrichtung mit 205.000 EUR zu fördern. Dem Antragsteller sei bekannt, dass der Bedarf erst vorhanden sein und dokumentiert werden muss. Derzeit gehe man davon aus, dass 10 Beratungsstunden/Woche Kosten von etwa 16.000 bis 17.000 EUR jährlich verursachen würden. Der Anteil der Beratungsstunden für das Kreisjugendamt werde auf 60 %, der der städtischen Jugendämter Dülmen und Coesfeld auf zusammen 40 % geschätzt.

 

Mitglied Brandenburger äußert ihre Verwunderung über das Vorhandensein einer Beratungslücke. 85 % der Opfer sexualisierter Gewalt seien weiblich und Frauen e.V. decke bereits seit 13 Jahren dieses Segment durch Beratungen für Mädchen und Frauen ab 14 Jahren ab. Diese Beratung, für die ½ Fachstelle explizit für die Beratung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt vom Land finanziert werde, werde auch weiterhin angeboten. Insgesamt finanziere das Land 85 % der Personalkosten für 2 Stellen bei Frauen e.V. .

Mitglied Wissing-Kmiecik weist darauf hin, dass auch die EFL ein Beratungsangebot vorhalte (für Frauen ab 18).

 

Ktabg. Schäpers führt aus, dass sie angesichts bestehender Netzwerke eine Förderung mittels Fallpauschalen als gute Lösung betrachte. Wichtig sei nun, nach außen zu transportieren, dass es mit Zartbitter künftig ein Angebot gebe, das von allen genutzt werden könne.

 

Ktabg. Klose bittet, die Ausführungen von Mitglied Brandenburger nochmals aufzugreifen. Es sollte vermieden werden, dass zwei gleiche Angebote und damit Doppelstrukturen geschaffen werden.

Vorsitzender Wobbe bittet Mitglied Brandenburger daraufhin um Information, ob Frauen e.V. kreisweit tätig sei. Mitglied Brandenburger bestätigt dieses; Anfragen von außerhalb würden an andere Beratungsstellen weitergeleitet.

Ktabg. Klose äußert die Befürchtung, eine Regelung zur Einzelfallförderung mit Zartbitter e.V. könne Fälle bei Frauen e.V. abziehen, für die ansonsten das Land die Finanzierung übernehme. Aus ihrer Sicht sei die Schaffung eines zusätzlichen Beratungsangebots für Jungen und Männer daher ausreichend.

 

Stellv. AL Termath erläutert den Vorschlag der Verwaltung. Man favorisiere ein Angebot für die gesamte Zielgruppe. Der Runde Tisch habe einen breiten Zugang als notwendig angesehen. Dieses sei nicht gleichbedeutend mit einer Einschränkung des Angebots von Frauen e.V.

 

Vorsitzender Wobbe fragt, ob jemand aus dem Gremium den Antrag einer Berücksichtigung der Anträge lt. Anlage 3 von Frauen e.V. und/oder Zartbitter e.V. stelle.

Da dieses nicht der Fall ist, fasst er zusammen, dass der Empfehlung der Verwaltung, eine fallzahlenabhängige Finanzierung mit Zartbitter e.V. zu vereinbaren, weiterhin gefolgt werde.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über die Beschlussvorschläge Ziffer 1 und Ziffer 2 getrennt abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen