Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen, Kreisgruppe Kreis Coesfeld erhält für das Projekt „Selbstständig leben im Alter vor dem Pflegeanspruch: Ohne engagierte Kümmerer geht gar nichts!“ für den Projektzeitraum 01.09.2011 bis voraussichtlich 31.08.2012 eine einmalige Förderung in Höhe von 8.475,00 € für die Umsetzung des Projektes an drei Standorten im Kreis Coesfeld entsprechend dem vorgelegten Konzept.

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2011 veranschlagten Fördertopf-Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 


Vorsitzende Schäpers stellt den Antrag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Nordrhein - Westfalen e.V. – Kreisgruppe Kreis Coesfeld zur Diskussion.

 

Ktabg. Havermeier teilt mit, dass der Antrag in der SPD-Fraktion kontrovers diskutiert worden sei. Da aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ lediglich Anschubfinanzierungen geleistet werden sollen, stelle sich die Frage, wie die künftige Finanzierung des Projektes aussehen werde. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob eine Evaluation geplant sei und ob nicht vorrangig Bundesmittel zur Finanzierung des Projektes beantragt werden könnten.

Ref.´in Hesselmann erklärt, dass nach Ablauf der Anschubfinanzierung und des Projekts eine Reduzierung des Finanzbedarfs erwartet werde. Eine externe Evaluation sei derzeit nicht geplant, jedoch werde erwartet, dass der Träger die entsprechenden Verwendungsnachweise vorlege.

Zur Frage der möglichen Bundesmittel fügt FBL Schütt hinzu, dass man sich bereits beim Bundesamt für den Zivildienst (seit dem 03.05.2011: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) nach einer evtl. Finanzierung aus dem Bundesprogramm als alternative Förderung erkundigt habe. Das Bundesprogramm fördere kleinere Projekte. Zurzeit werde jedoch noch das Interessenbekundungsverfahren abgewartet, in dem man bis zum 15.07.2011 noch Projektskizzen einreichen könne. Mit einer Vergabe werde dann frühestens im Herbst gerechnet.

 

Ktabg. Wilhelm erklärt, dass die FDP-Fraktion das Projekt für anstoßenswert halte. Allerdings sei auch dort eine gewisse Skepsis vorhanden. Es stelle sich jedoch die Frage, ob eine kreisseitige Finanzierung erforderlich sei, wenn man sich noch um Bundesmittel bewerben könne.

 

Auch die CDU-Fraktion halte, so Ktabg. Wessels, den Versuch für förderungswert. Allerdings sei die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Bundesmittel zu prüfen. Er schlägt vor, die Prüfung der Bundesmittel als Vorbehalt in den Beschluss aufzunehmen.

Auf den Hinweis von FBL Schütt, dass vor Herbst 2011 mit einer verbindlichen Aussage des Bundes nicht zu rechnen sei, erklärt Ktabg. Wessels, dass er unter diesem Aspekt die beantragte Förderung befürworte.

 

Ktabg. Havermeier erkundigt sich, ob die beantragte Stundenzahl von 5 Stunden pro Woche für die Initiierung der Selbsthilfegruppe nach Auslaufen des Projekts bzw. Verselbständigung der Selbsthilfegruppe wieder heruntergestuft werde. Ref.´in Hesselmann bestätigt dies.

 

Ktabg. Schulze Zumkley gibt zu bedenken, dass das beantragte Projekt bereits in diesem Jahr beginne und bis zum Jahr 2012 begrenzt sei. Mit Auszahlung von evtl. Fördermitteln des Bundes sei nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen. Insofern halte er eine sofortige Förderung des Projekts aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ für sinnvoll.

 

Ktabg. Merschhemke schlägt vor, den Paritätischen Wohlfahrtsverband auf eine vertiefende Evaluation hinzuweisen.

Daraufhin regt Vorsitzende Schäpers an, den Träger zu bitten, über die Umsetzung des Projekts im Ausschuss zu berichten.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA – Stimmen

                                                    1 Enthaltung