Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag einer Besetzung des RTW Lüdinghausen 2 durch zeitlich befristet beim Kreis angestellte Rettungsdienstkräfte wird zugestimmt.

 


Einleitend weist Landrat Püning auf die seinerzeit festgestellte Notwendigkeit hin, für die Einhaltung der Hilfsfristen in Olfen dort einen Rettungstransportwagen (RTW) zu stationieren. Dies wurde in den Gremien des Kreistages beraten. Ergebnis war, dass in Olfen ein RTW stationiert und das DRK mit dem Dienst betraut wurde.

Hiergegen richtete sich eine Vergabebeschwerde vor der Vergabekammer Münster. In diesem Verfahren war der Kreis Coesfeld nicht erfolgreich. Daraufhin hat der Kreis Coesfeld ein Fachbüro beauftragt, dessen Stellungnahme der heute zu beratenden Sitzungsvorlage beigefügt ist. In dieser Stellungnahme werde nach seiner Einschätzung eindrucksvoll ausgeführt, dass es wenig sinnvoll sei, die Leistung auszuschreiben. Statt dessen sei es wesentlich sinnvoller, den RTW mit eigenen Kräften zu betreiben. Das könne bedeuten, dass die Mitarbeiter in den Kreisdienst zu integrieren wären. Tarifrechtlich stelle dies kein Problem dar, weil derselbe Tarifvertrag anzuwenden ist. In fünf Jahren werde man schauen, wie sich dann die Rechtslage gestalte. Es seien Überlegungen bekannt, die vergaberechtliche Verpflichtung im Bereich Rettungsdienst aufzuweichen. Dies sei jedoch im Moment noch nicht realisiert.

Die Personalkosten würden den Kreisetat nicht belasten, weil sie gebührenfinanziert sind.

 

Auf die Nachfrage des Ktabg. Stauff, ob noch weitere Rettungsstellen an anderer Stelle einzurichten sind, antwortet Landrat Püning mit „Nein“.

 

Ktabg. Vogelpohl beurteilt ein mehrjähriges Zuwarten kritisch. Es erscheine ihm sinnvoller, mit einem Zeitplan und strukturiert zusammen mit der Politik die erforderlichen Schritte rechtzeitig anzugehen. Die Politik müsse auf dem Weg begleitend informiert werden.

 

Landrat Püning erwidert, dass die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen stets beobachtet werden. Die derzeitige und rechtssichere Organisation des Rettungsdienstes sei gut, zumal eine gute Verzahnung mit dem Katastrophenschutz bestehe. Die weitere Entwicklung sei nicht absehbar. Er erinnert daran, dass die Ende des vergangenen Jahres getroffene Entscheidung, den bestehenden Vertrag mit dem DRK weiterlaufen zu lassen, mit einem gewissen Risiko behaftet gewesen sei. Für die nächsten fünf Jahre bestehe Rechtssicherheit. Die Politik werde, wie auch in der Vergangenheit, stets zeitnah informiert. 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig