Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld begrüßt die Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2011.

Er nimmt den als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen/Vertreter an,

 

    1. die Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2011 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2010 in Form der Aufnahme der Sparkasse Stadtlohn durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. SpkG zu beschließen.

 

    1. dem im Entwurf als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen.

 

    1. den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.

 

    1. die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen.

 


Landrat Püning erklärt den vorgesehen Zeitplan, wonach in der morgigen Zweckverbandsversammlung, sofern hier und heute die Weisung ausgesprochen werde, der Beitritt der Stadt Stadtlohn beschlossen werde. Hiernach sei die Sparkassenaufsicht zu beteiligen. Die Verträge würden mit der für den 01.08.2011 vorgesehenen Unterzeichnung wirksam.

 

Ktabg. Müller regt an, dass zukünftig Frauen bei der Besetzung des Vorstandes verstärkt berücksichtigt werden. Dies halte sie für ein schönes Signal.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Anmerkung:

Die Anlage 1 bis 3 der Sitzungsvorlage wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.