Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erläutert, dass bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet insgesamt 5.814 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt worden seien. Hierin enthalten seien z.B. auch mehrere Anträge von einem Antragsteller.

Ferner könne nunmehr unter Berücksichtigung der Hinweise der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW die Umsetzung im Kreis Coesfeld mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart werden. Schulsozialarbeit bedeute die Heranführung der Berechtigten an die Bildungs- und Teilhabeleistungen und nicht Schulsozialarbeit im klassischen Sinne. Bestehende Schulsozialarbeit solle daher nicht ersetzt werden. Die hier geforderte Schulsozialarbeit sei zusätzlich und beziehe sich ausschließlich auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Ktabg. Pieper bittet mitzuteilen, wie sich im Rahmen eines Antrags auf Bildungs- und Teilhabeleistungen der Aufwand für die Verwaltung und für die Antragssteller darstelle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe bereits in der Vergangenheit Bedenken geäußert, ob die Dauer der Antragsbearbeitung nicht bedinge, dass sich der Bedarf schon vor der abschließenden Entscheidung erledigen würde.

FBL Schütt teilt hierzu mit, dass sich aus der aktuellen Arbeitshilfe zu Bildungs- und Teilhabeleistungen im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung ergebe, dass auch bereits befriedigte Bedarfe erstattet werden könnten, wenn sichergestellt sei, dass der bezahlte Betrag dem anspruchsberechtigten Kind zu Gute gekommen sei. Sicherlich sei eine Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen mit Aufwand verbunden. Ein einseitiges Antragsformular müsse ausgefüllt und mit Anlagen versehen werden.

FBL Schütt erklärt, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden insgesamt ca. 200.000,00 € für den Verwaltungsaufwand im Rahmen der Leistungsgewährung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt werde. Hierbei sei zu erwähnen, dass der Kreis Coesfeld die Bundesmittel 1:1 an die Städte und Gemeinden weitergebe.

Der Zuschuss des Bundes für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe sei gedeckelt. Das bedeute, dass der Kreis Coesfeld als Anspruchsgegner zur Zahlung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen auch dann noch verpflichtet sei, wenn die Bundesmittel bereits verbraucht seien.

Für zusätzliche Schulsozialarbeit würden bis zum 31.12.2013 Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt.

Vorsitzende Schäpers verweist auf die Mitteilungsvorlage zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.