Beschluss: Kenntnis genommen

 

Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH – GFC und der Bericht des Landrates werden zur Kenntnis genommen.


Landrat Püning erklärt, dass auf Intervention der Bezirksregierung Münster am beschlossenen Gesellschaftsvertrag Änderungen vorgenommen worden seien. Diese würden aber nicht die Grundkonzeption berühren. Wie bereits im Kreisausschuss angekündigt, werde er die ersten wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates und der Gesellschaftversammlung mitteilen. So seien die Wirtschaftspläne für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen worden. Als Geschäftsführung seien Herr Dr. Foppe bis zum 14.10.2011 sowie Frau Voss-Werland, die ebenfalls mit der Geschäftsführung der WBC betraut sei, ab dem 15.10.2011 bestellt worden. Frau Voss-Werland habe inzwischen angekündigt, dass sie plane, nach der Aufbauphase der GFC in 2013 aus dem Beschäftigungsverhältnis aus persönlichen Gründen auszuscheiden. Seitens der Verwaltung werde geprüft, wie eine Nachfolgeregelung für die WBC und GFC organisiert werden könne. Herr Dr. Foppe werde ab dem 15.10.2011 die Funktion des Prokuristen bei der GFC übernehmen.

Nach § 6 Abs. 1 c) des Gesellschaftsvertrages der GFC ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung festzulegen. Nach Beratung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung sei ein Vergütungssatz von 100 €/Sitzung festgelegt worden. Eine analoge Regelung sei durch den Aufsichtsrat und durch die Gesellschafterversammlung auch für die WBC getroffen worden.

Ein weiterer Diskussionspunkt sei die derzeitige Planungskonzeption zur Bioabfallverwertung/Biogasaufbereitung gewesen. Zurzeit würden zur Vorbereitung der weiteren Beschlussfassungen Verhandlungen mit dem Gasnetzbetreiber (Thyssengas) über den Anschluss geführt sowie die Grundlagen für die anschließende Entscheidung über die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage erarbeitet. Hierzu sei beabsichtigt, in der nächsten Sitzungsfolge den Kreistag umfassend zu unterrichten und erforderliche Beschlussvorlagen vorzulegen.