Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH – GFC wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. II. Problem/ Lösung
Mit
Beschluss vom 22.06.2011 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld die Gründung der
o.g. Gesellschaft beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind
seitens der Bezirksregierung Münster Konkretisierungen des
Gesellschaftsgegenstandes in § 2 Abs. 2 (Beschränkung der Aktivitäten auf
eigene Anlagen) sowie Ergänzungen im Sinne des § 113 Abs. 1, 2, 5 GO NRW in den
§§ 5, 9 des Gesellschaftsvertrages eingefordert worden. Der
Gesellschaftsvertrag ist entsprechend der Anregung angepasst worden. Weitere
kleinere redaktionelle Änderungen (§ 1 Abs. 2, § 18 Abs. 5) ergaben sich im Rahmen
der notariellen Beurkundung.
Mit
Schreiben vom 12.08.2011 werden seitens der Bezirksregierung Münster keine
Bedenken gegen die Gründung der Gesellschaft erhoben.
Die
Gesellschaftsgründung erfolgte am 15.08.2011.
Der
Gesellschaftsvertrag in der geänderten Fassung ist als Anlage 1 beigefügt. Die
Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht worden.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 KrO NRW.
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag GFC