Sitzung: 01.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0569
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag
folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 11.03.2009 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 14.12.2011 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.
LR Püning erläutert, dass sich
die Verwaltung bei der Ermittlung der Gebühren für Dienstleistungen an den
Werten orientiere, die in dem von der KGST veröffentlichten und regelmäßig
aktualisierten Gutachten zu den Kosten eines Arbeitsplatzes aufgeführt sind. Im
aktuellen KGST-Gutachten habe sich eine Verringerung der Sachkosten ergeben,
die zu den in der Vorlage vorgeschlagenen Gebührensenkungen führe.
Zu den unter Tarifstelle 11 (Untere Gesundheitsbehörde) weggefallenen
Gebührenpositionen ergänzt LR Püning, dass diese Tatbestände nun durch die
Sammelposition 11.2 mit abgedeckt werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig