Sitzung: 01.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: SV-8-0570
Beschluss:
1. Die im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen
10.01 Organisation und GPO Seite
253 ff.
10.03 Zentraler Service Seite
269 ff.
10.04 EDV Seite
277 ff.
10.05 Kommunikation Seite
286 ff.
11.01 Personalwirtschaft Seite
295 ff.
20.01 Haushalt Seite
311 ff.
20.02 Geschäftsbuchhaltung und
Zahlungsabwicklung Seite
319 ff.
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seite
323 ff.
20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling Seite
329 ff.
20.05 Liegenschaftsverwaltung Seite
332 ff.
30.01 Recht Seite
339 ff.
30.02 Kommunalaufsicht Seite
342 ff.
30.03 Kreistagsbüro Seite
345 ff.
im Budget 4
Produktgruppen
00.01 Verwaltungsleitung Seite
415 ff.
01.01 Büro des Landrats Seite
419 ff.
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Seite 422
ff.
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv Seite
429 ff.
02.01 Gleichstellung Seite
435 ff.
08.01 Personalrat Seite
443 ff.
14.01 Rechnungsprüfung Seite
449 ff.
31.01 Polizeiverwaltung Seite
457 ff.
im Budget 5
Produktgruppe
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seite
467 ff.
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2012) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschluss:
Dem
Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu
unterbreiten:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2012 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 467 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.
Vors. Dr. Gochermann ruft
zunächst die Produktgruppen auf, für deren Beratung der Ausschuss originär
zuständig ist, und gibt den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zur Wortmeldung.
Ktabg. Rampe erkundigt sich
nach dem Grund für die Verlagerung des EDV-Bereichs in die neuen Produktgruppen
10.04 und 10.05. MA Wiesmann entgegnet, dass diese Verlagerung aufgrund einer
organisatorischen Änderung erforderlich war, bei der die bisherige Abt. 16 in
die Abt. 10 eingefügt wurde.
Auf Nachfrage des Ktabg. Rampe
zur Notwendigkeit der Investition für eine redundante Vermittlungsstelle
(Produktgruppe 10.05, S. 288) antwortet AL Brockkötter, dass bisher bei
bestimmten Ereignissen ein vollständiger Systemausfall der Anlage nicht
ausgeschlossen werden könne.
Änderungsliste 01/2012:
Vors. Dr. Gochermann stellt die
im Vorfeld der Sitzung verteilte Änderungsliste 01/2012 (vgl. Anlage) zur
Beratung und bittet die Verwaltung um Erläuterung.
LR Püning führt zu der im
Teilergebnisplan 40.01 aufgeführten Verbesserung aus, dass es sich hierbei um
die Erstattung für die Personalkosten der Schulzsozialarbeiterinnen handle. Die
Personalauswahl für 3 Schulsozialarbeiterinnen sei am Vortag erfolgt. Durch die
hier veranschlagte Erstattung belasten die Personalkosten nicht den
Kreishaushalt.
FBL Schütt ergänzt, dass diese
Änderung ebenso wie die übrigen beiden Änderungen des Produktbereichs 40
bereits im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit thematisiert und
beschlossen worden seien.
Auf Nachfrage des Vors. Dr.
Gochermann zu den Auswirkungen der geänderten Kostendeckungsgrade Musikfreizeit
erklärt FBL Schütt, dass hierdurch die Beiträge für die Musikfreizeit um ca. 20
€ erhöht werden müssen. Ktabg. Müller ergänzt, dass diese Änderung im
Fachausschuss beschlossen worden sei und nicht den Haushalt 2012 betreffe,
sondern erst ab 2013 wirksam werde.
Zu der im Teilergebnisplan 50.01
aufgeführten Verschlechterung bei den Leistungen der Grundsicherung weist AL
Brockkötter darauf hin, dass der Kreis hierauf keinen Einfluss habe.
Antrag des Trägervereins St. Martin Nottuln
e.V. der Deutschten Pfadfinderschaft St. Georg auf Gewährung eines
Kreiszuschusses:
LR Püning führt einleitend aus, dass bei der
Verwaltung ein Antrag des St. Martin Nottuln e. V. auf Gewährung eines
Kreiszuschusses zu den Kosten des Neubaus eines Pfadfinderheimes in Nottuln
eingegangen sei und bitte FBL Schütt um nähere Erläuterung.
FBL Schütt erklärt, dass die
Verwaltung in der vergangenen Woche die Fraktionsvorsitzenden über den Antrag
mit dem Hinweis darauf informiert habe, dass es sich um eine Maßnahme aus dem
Bereich der verbandlichen Jugendarbeit handelt. Es stelle sich die Frage, wie
mit dem Antrag vor dem Hintergrund umzugehen ist, dass bisher nur die offene
Jugendarbeit gefördert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch der Grundsatz,
aufgrund der Haushaltslage keine neuen freiwilligen Leistungen zu erbringen.
FBL Schütt ergänzt, dass
zunächst Förderkriterien für den Bereich der verbandlichen Jugendarbeit
entwickelt werden müssten, falls man sich entschließt, dem Antrag stattzugeben.
Die Notwendigkeit der Maßnahme könne von der Verwaltung nicht beurteilt werden,
da Vergleichskriterien fehlen.
Ktabg. Kleerbaum äußert
Verständnis für den Antrag, vermisst aber die Beteiligung der Gemeinde an dem
Projekt. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, freiwillige Leistungen nicht
auszuweiten, und des Umstandes, dass die Maßnahme von den bestehenden
Förderrichtlinien nicht erfasst werde, sei die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis
gekommen, dem Antrag in diesem Jahr nicht stattzugeben.
Ktabg. Kohaus berichtet, dass
nach seinen Informationen Mitglieder des Vereins von einer Beratung des
Antrages im Kreisausschuss ausgegangen seien und daher zur nächsten
Kreisausschusssitzung erscheinen wollten. Er beantragt aus diesem Grund, den
Förderantrag im Kreisausschuss erneut zu behandeln.
Ktabg. Kleerbaum spricht sich
gegen eine Behandlung des Antrages im Kreisausschuss aus, da sich am
ablehnenden Ergebnis nichts ändern werde.
Ktabg. Große Verspohl verweist
auf die Folge, dass mit weiteren Anträgen aus dem Bereich der verbandlichen
Jugendarbeit zu rechnen sei, falls man diese Maßnahme fördere. Da die
Bewilligung zusätzlicher freiwilliger Leistungen nicht ins Gesamtkonzept des
Haushaltes passe, werde die FDP-Fraktion dem Förderantrag nicht zustimmen.
Auf Nachfrage des Ktabg.
Kummann zu einer möglichen Beteiligung der Gemeinde Nottuln erklärt FBL Schütt,
dass der Bürgermeister eine finanzielle Unterstützung der Maßnahme abgelehnt
habe.
Ktabg. Havermeier schließt sich
den Ausführungen des Ktabg. Große Verspohl an und bekräftigt, dass mit einer
Förderung dieser Maßnahme die Tür für weitere Anträge geöffnet würde. Die
SPD-Fraktion werde dem Förderantrag daher nicht zustimmen.
Eine Ablehnung des
Förderantrages wird ebenfalls durch SB Lunemann für die UWG und durch Ktabg.
Vogelpohl für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN angekündigt.
Vors. Dr. Gochermann lässt
zunächst über den Antrag des Ktabg. Kohaus abstimmen, über den Förderantrag des
St. Martin Nottuln e.V. in der nächsten
Kreisausschusssitzung zu beraten. Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mit 14
Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend lässt Vors. Dr.
Gochermann über den Antrag des St. Martin Nottuln e.V. auf Gewährung eines
Kreiszuschusses zu den Kosten des Neubaus eines Pfadfinderheimes in Nottuln abstimmen. Der Antrag wird bei 1 Enthaltung mit 15
Nein-Stimmen abgelehnt.
Vor Abstimmung über die
Haushaltsbeschlüsse gibt Vors. Dr. Gochermann den Ausschussmitgliedern
Gelegenheit zu Anträgen oder Wortmeldungen zum Haushaltsentwurf.
Ktabg. Kleerbaum kündigt für
die CDU-Fraktion an, im Kreisausschuss ein Änderungspaket zu beantragen, das
gegenüber dem Entwurf insgesamt zu Einsparungen von ca. 2.000.000 € oder 0,97
%-Punkte der Kreisumlage führe. Die CDU-Fraktion sei in Übereinstimmung mit den
Bürgermeistern der Auffassung, dass der Kreis den Städten und Gemeinden
finanziell weiter entgegenkommen sollte. Aufgrund der positiven Entwicklung in
den letzten Jahren wolle man die Städte und Gemeinen nun weiter entlasten. Im
Einzelnen werde gegenüber dem Entwurf neben der Auflösung der
Ausgleichsrücklage die Reduzierung der bilanziellen Abschreibungen und der
Abschreibungen auf Umlaufvermögen sowie eine Begrenzung der Erhöhung des
Hebesatzes für die Landschaftsumlage auf 0,2 %-Punkte beantragt.
Weiterhin bedankt sich Ktabg.
Kleerbaum bei der Verwaltung für die Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfs,
der ausreichend Spielraum für politische Entscheidungen biete. Mit den
beantragten Änderungen seien notwendigerweise einige Unwägbarkeiten verbunden,
insbesondere hinsichtlich der Höhe der Landschaftsumlage.
Auf die diesbezügliche
Nachfrage des Ktabg. Große Verspohl erklärt Ktabg. Kleerbaum, dass bisher vom
LWL eine Erhöhung der Landschaftsumlage um 0,6 bis 0,8 %-Punkte angestrebt
werde. Unter Hinweis auf die geforderte Solidarität mit der kommunalen Ebene
gehe die CDU-Fraktion bei ihrem Antrag dagegen von einer Begrenzung der
Erhöhung auf 0,2 %-Punkte aus.
Ktabg. Havermeier gibt zu
Bedenken, dass der Kreis keinen Einfluss auf die Höhe des Hebesatzes habe. Auf
ihre Nachfrage bestätigt Ktabg. Kleerbaum, dass der Kreis einen eventuellen
Fehlbetrag, der durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan stärkere Anhebung des
Hebesatzes entstehen würde, selbst tragen müsse.
SB Lunemann begrüßt die
Einsparungsvorschläge der CDU-Fraktion mit der Einschränkung, dass diese aus
Sicht der UWG noch nicht weit genug gingen. Es habe in den Jahresrechnungen
2008 – 2010 Überschüsse von insgesamt knapp 6 Mio. € gegeben, unter deren
Berücksichtigung die Kreisumlage noch niedriger ausfallen könne.
Ktabg. Kleerbaum widerspricht
dieser Einschätzung und erklärt, dass der Überschuss aus den letzten 3 Jahren
tatsächlich 3,5 Mio. € betragen habe. Eine weitere Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage sei mit Blick auf die bereits bestehenden Haushaltsrisiken nicht
möglich.
Ktabg. Kummann plädiert dafür,
bei der Haushaltsaufstellung realistisch zu bleiben und den
Einsparungsvorschlag der CDU-Fraktion zu unterstützen, um die Städte und
Gemeinden angesichts der im nächsten Jahr voraussichtlich geringeren
Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen zu entlasten.
LR Püning führt aus, dass es
bei der Diskussion letztlich um Fragen
der politischen Bewertung und weniger um reine Rechengrößen gehe. Der Kreis
habe es durch Steuerungserfolge erreicht, das ursprüngliche Eigenkapital von 6
Mio. € um etwa 3,5 Mio. € aufzustocken. Dennoch sei der Kreis Coesfeld im
Vergleich zu anderen Kreisen nach wie vor mit einer geringen Eigenkapitalquote
ausgestattet. Bei Fehlplanungen könnten sich im Rahmen der Haushaltsausführung
große Risiken ergeben.
Zu dem Einsparungsvorschlag der
CDU-Fraktion erklärt LR Püning, dass dieser von der Verwaltung mitgetragen
werden könne. Mit dem Haushaltsentwurf sei man insgesamt einige Risiken
eingegangen, um die Interessen der Städte und Gemeinden vollumfänglich zu
berücksichtigen. Bei einer ungünstigen Entwicklung der Risiken könnte sich eine
Ergebnisverschlechterung ergeben, mit der die Rücklage innerhalb eines Jahres
aufgebraucht wäre. Zudem bittet LR Püning um Beachtung des Umstandes, dass der
Kreis Coesfeld nach Feststellung der GPA der Kreis mit der geringsten
Umlagebelastung je Einwohner sei.
Vors. Dr. Gochermann fasst die
Diskussion mit dem Hinweis zusammen, dass der Kreis mit diesem Haushaltsentwurf
seine Risiken selbst trage und damit nicht die Kommunen belaste. Zur weiteren
Diskussion des Antrages der CDU-Fraktion verweist er auf die Beratung im
Kreisausschuss.
Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über die Beschlussvorschläge zum
Haushaltsentwurf 2012 abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
7 Enthaltungen