Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0542
Ausschussvorsitzender
Suntrup teilt mit, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen zunächst die
einzelnen Seiten des Haushaltsentwurfs durchgegangen und diskutiert werden, um
im Anschluss den Haushaltsentwurf noch einmal in der Gänze zu diskutieren.
Sofern im Folgenden Seiten nicht genannt werden, so gab es zu diesen Seiten
keinen Diskussionsbedarf.
Seite
265 (Produktbeschreibung Produkt 10.02.01 – Gebäudemanagement)
Ktabg.
Kohaus kann die Werte zum CO²-Ausstoss der vom Kreis genutzten Gebäude nicht
nachvollziehen. Einem Planwert von 45,11 kg in 2011 folgen in den Folgejahren
deutlich weniger Belastungen. Herr
Twilling (Abt. Zentrale Dienste) teilt mit, dass sich die Berechnungsgrundlage
aufgrund eines geänderten Schlüssels geändert habe. Ab 2012 erfolge die
Berechnung nach dem neuen Verfahren. Vorsitzender Suntrup teilt mit, dass eine
Übersicht über die Energieverbräuche der vergangenen Jahre im Anschluss an die
Sitzung verteilt wird.
Seite
267 (Produktbeschreibung Produkt 10.02.02 – Bauherrenfunktion)
Ktabg
Kohaus fragt nach, warum die gebundenen Mittel für Honorare in jedem Jahr
60.000 € betragen, die Anzahl der durch externe Planer begleiteten Projekte
aber zwischen zwei und vier variiert. AL David erläutert, dass die verschobene
Relation dadurch begründet wird, dass die einzelnen Projekte unterschiedlich
komplex waren.
Seite
351 (Teilergebnisplan Produktbereich 62 Vermessungen und Liegenschaftskataster)
Ktabg.
Zanirato fragt an, warum es bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
im Jahr 2012 eine einmalige Verschiebung um etwas mehr als 5.000 € kommt. AL
Wewers erläutert, dass dieser einmalige Anstieg dadurch begründet wird, dass
digitale Orthophotos erstellt werden sollen und deswegen 5.000 € mehr
eingeplant worden sind. Die Orthophotos werden jeweils für Teilgebiete des
Kreises in Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Rahmen des
Bildflugprogramms des Landes NRW kostengünstig erstellt. In einem Zyklus von 6
Jahren kann der Gesamtkreis erfasst werden.
Seite
377 (Teilergebnisplan Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen)
Auf
Nachfrage des Ktabg. Vogt teilt AL Dammers mit, dass die Bohrsondierungen für
knapp über 50 % der Kreisstraßen abgeschlossen sind. Ein weiterer Auftrag für
Bohrsondierungen wurde vergeben. Wenn dieser erledigt ist, sind die Kreisstraßen
zu 66 % erfasst. Berücksichtigen muss man allerdings, dass zur
abfallrechtlichen Einstufung umfangreichere Untersuchungen als bisher
erforderlich werden. Die Bestandsaufnahme für die schlechten Straßen wird damit
abgeschlossen sein. Mit dem Rahmenprogramm kann in 2012 begonnen werden.
Auf
Anfrage des SB Friedenstab erläutert AL Dammers die Kriterien für die
Straßenförderung. Es muss sich beispielsweise um verkehrswichtige Straßen
handeln. Ebenso entscheiden die Art der vorgefundenen Straßenaufbauten und die
Art der erforderlichen Sanierungen bzw. Grundinstandsetzungen über die Bewilligung einer Förderung.
Seite
381 (Investitionen Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen)
Ktabg.
Pohlmann richtet einen Appell an die Verwaltung. Da der Radweg Olfen Vinnum im
letzten Jahr aus der Liste ausgefallen ist, bittet er darum, den Radweg auf
jeden Fall in 2012 weiter zu planen, damit Anfang 2013 mit dem Bau begonnen
werden kann. Vors. Suntrup erklärt, dass geschobene Maßnahmen später vorrangig
bearbeitet werden. Er regt an, diese Sache im nächsten Jahr noch einmal aktuell
aufzugreifen.
Seite
392 (Produktbeschreibung Produkt 66.01.01 Neu-, Um-, Ausbau)
Ktabg.
Wäsker fragt an, wie viele Kilometer sich noch in der Zustandsklasse 5
befinden. AL Dammers erläutert, dass sich der Zustand von ca. 100 Kilometer
Kreisstraßen in den Zustandsklassen schlechter als 4 befindet. Erst nach der
aktuellen in 2012 vorgesehenen Zustandserfassung können allerdings nähere
Angaben gemacht werden.
Seite
394 (Teilergebnisplan Produktgruppe 66.02 Straßenunterhaltung)
KD
Gilbeau erläutert, dass die Fundamente der Salzhalle in Buldern vorbereitet
werden und die Salzhalle voraussichtlich Anfang Dezember errichtet wird.
Seite
395 (Teilergebnisplan Produktgruppe 66.02 Straßenunterhaltung)
Auf
Nachfrage zu den Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser erläutert
KD Gilbeau, dass dieses zu einer Gebührengerechtigkeit führen würde. Auf
Anfrage zum hohen Verwaltungsaufwand führt KD Gilbeau weiter aus, dass es eine
Vorgabe der Rechtsprechung sei und es sich vornehmlich um einen einmaligen
Abstimmungsaufwand handeln würde.
Seite
403 (Teilergebnisplan Produktbereich 81 RNVG)
Einleitend
erläutert Vors. Suntrup, das die Ergebnisse aus den vergangenen Jahren nicht
mehr erreicht werden können. AL Tranel erläutert, dass in der Vergangenheit die
Darstellung im Haushalt regelmäßig besser war als die tatsächliche
Leistungserstellung auf der Straße, da das jeweilige Ergebnis aufgrund der
Auflösung von Rückstellungen oder der Generierung aperiodischer Erträge noch
abgemildert werden konnte.
Derzeit
gibt es bezüglich des Ergebnisses keine Tendenzaussage von Seiten der RVM.
Zunächst wird für das Jahr 2011 ein Verlust in Höhe von 2,7 Millionen €
eingeplant, eine Verschlechterung in Höhe von 1,7 Millionen € zum Vorjahr.
Seit
01.01.2010 werden die Mittel nach § 11a verteilt. Hierbei handelt es sich um Ausgleichsmittel
für die Schülerbeförderung. Landesweit 100 Millionen € werden hierbei auf die
Kreise verteilt. Im nächsten Jahr steigt dieser Topf um 30 Millionen €. Dem
Grunde nach handelt es sich hier um einen durchlaufenden Posten (keine Änderung
im Gesamtbudget), wobei allerdings 12,5 % der auf den Kreis Coesfeld
entfallenden Mittel für die Bewältigung der Aufgabe bereitgestellt werden.
Bezüglich
der ÖPNV-Pauschale legt AL Tranel dar, dass diese auf Grundlage eines
Betriebsschlüssels verteilt wird. Entscheidend ist die
Betriebskilometerleistung. Bedarfsorientierte Bedienungsformen (Taxis) finden hier
auch Berücksichtigung.
Generell
bezogen auf den ÖPNV zeichnet sich der Trend ab, dass die Kosten und die
Herausforderungen immer weiter steigen. Die Anforderungen werden
differenzierter, die Diskussion wird zukünftig zunehmend um Qualitätsstandards
gehen.
Auf
Anfrage des Ktabg. Kohaus zu den deutlich höheren Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen im Jahr 2010, erläutert AL Tranel, dass es sich hier um die
Kosten der Direktvergabe (Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) handelt, die in
2010 angefallen sind.
Seite
405 (Teilergebnisplan Produktgruppe 81.01 ÖPNV)
Ktabg.
Wobbe bittet die Verwaltung, Sprünge in den Zahlen noch deutlicher
aufzusplitten. Es wird nicht immer ersichtlich, wo die Erträge herkommen, nach
welcher gesetzlichen Grundlage welche Aufwendungen gezahlt werden etc. AL
Tranel sichert zu, zumindest zukünftig zu versuchen, die Daten transparenter
aufzubereiten, erläutert allerdings auch, dass es auf Grund der Komplexität
nicht sehr leicht sei. Große Sprünge entstehen insbesondere aber durch den
schwankenden Aufwendungsersatz gegenüber der RVM oder durch Veränderungen der
Landesmittel.
Ebenfalls
bittet Ktabg. Wobbe um eine Auflistung, welche Taxisbuslinien überhaupt im
Kreis Coesfeld fahren, welche Erträge diese erwirtschaften und welche
Aufwendungen damit verbunden sind.
Auf
Anfrage des Ktabg Broz erläutert AL Tranel, dass die Leistung der RVM letztlich
u.a. vom Kreis Coesfeld bestellt wurde. Ein evtl. Verlust sei nur reduzierbar,
wenn z.B. Standards gesenkt werden würden. Ergänzend hierzu führt Vors. Suntrup
auf, dass man bezüglich der Standards gerade im ländlichen Raum sehr vorsichtig
sein müsste.
Bezüglich
der Anfrage der SPD-Fraktion (Sozialticket) erläutert Vors. Suntrup, das man
sich hierzu im ÖPNV-Unterausschuss im Dezember besprechen wird.
Zu
weiteren Seiten des Haushaltes haben sich keine Nachfragen ergeben. Ktabg. Holz
erläutert, dass er den Entwurf gerne nochmals in der Gesamtfraktion beraten
möchte und bittet um Verständnis, wenn deshalb in der Ausschusssitzung noch
keine abschließende Bewertung abgeben werden kann. Ktabg. Lonz unterstützt die
Vorgehensweise.
Nach
alledem wird die Sitzungsvorlage ohne weitere Änderung zur Kenntnis genommen.
Eine
Schlussabstimmung soll im Kreisausschuss erfolgen.