Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2012 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

        I.     Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:

225.000,00 €

6,03 %

     II.     Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:

1.470.000,00 €

39,38 %

   III.     Leistungen zur beruflichen Eingliederung:

1.097.820,00 €

29,41 %

  IV.     Bildungsgutscheine:

350.000,00 €

9,38 %

     V.     JobPerspektive § 16e SGB II:

340.000,00 €

9,11 %

  VI.     Sonderprogramm Perspektive 50plus:

200.000,00 €

5,36 %

VII.     Freie Förderung:      

25.000,00 €

0,67 %

VIII.     Erstattungen aus Vorjahren:      

25.000,00 €

0,67 %

Summe:      

3.732.820,00 €

100,00 %

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung im „örtlichen Beirat“ möglich.


FBL Schütt weist darauf hin, dass der örtliche Beirat in seiner letzten Sitzung am 09.02.2012 der Aufteilung der Bundesmittel für die berufliche Eingliederung zugestimmt habe. Er führt weiter aus, dass zwischenzeitlich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) Zielvereinbarungen abgeschlossen worden seien. Dabei seien die Ziele innerhalb eines Korridors vorgegeben gewesen. Auch wenn die Ziele nicht erreicht würden, würden jedoch keine finanziellen Nachteile entstehen.

Aus den Eingliederungsmitteln für das Jahr 2012 sei ein Betrag in Höhe von 400.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung sei erforderlich, um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2012 ganzjährig gewährleisten zu können.

Insgesamt stünden in 2012 für die berufliche Eingliederung der SGB II -Leistungsberechtigten ca. 1,0 Mio. € weniger zur Verfügung als im Vorjahr.

 

Ktabg. Wilhelm bittet darum, in der zweiten Jahreshälfte 2012 das Sonderprogramm „Perspektive 50plus“ im Ausschuss vorzustellen. Auf die Frage der Ktabg. Wilhelm, ob die Reduzierung der Eingliederungsmittel auf die sinkende Arbeitslosenzahl im Kreis Coesfeld zurückzuführen sei, antwortet FBL Schütt, dass dies nicht die alleinige Ursache sei. Ktabg. Havermeier ergänzt, dass ein Beschluss der Bundesregierung vorliege, die Mittel bis zum Jahr 2014 weiter zu kürzen.

Hierzu teilt FBL Schütt mit, dass mit Hilfe des MdB Schiewerling eine neue Initiative gestartet werden solle, eine weitere Mittelkürzung zu verhindern.

Ktabg. Havermeier bittet um Auskunft, ob der Erfolg von Maßnahmen gemessen werde oder ob eine Maßnahme nur gekürzt werde, weil sie so teuer sei. AL Bleiker erklärt, dass Maßnahmen vorrangig auf Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sein müssen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der mit dem MAIS vereinbarten Ziele erforderlich. Hierzu müsse die Vermittlung forciert werden.

Vorsitzende Schäpers regt an, neben der Maßnahme „Perspektive 50plus“ auch die Maßnahmen „Bildungsgutscheine“ und „JobPerspektive § 16 e SGB II“ im Ausschuss vorzustellen. Ktabg. Pieper bittet ergänzend um Vorstellung des Sonderprogramms für die U 25. FBL Schütt sagt dies zu.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig