Sitzung: 14.03.2012 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0595
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2012 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: |
225.000,00 € |
6,03 % |
II.
Maßnahmen zur
Aktivierung und berufl. Eingliederung: |
1.470.000,00 € |
39,38 % |
III.
Leistungen zur
beruflichen Eingliederung: |
1.097.820,00 € |
29,41 % |
IV.
Bildungsgutscheine: |
350.000,00 € |
9,38 % |
V. JobPerspektive § 16e SGB II: |
340.000,00 € |
9,11 % |
VI.
Sonderprogramm
Perspektive 50plus: |
200.000,00 € |
5,36 % |
VII.
Freie
Förderung: |
25.000,00 € |
0,67 % |
VIII.
Erstattungen aus
Vorjahren: |
25.000,00 € |
0,67 % |
Summe: |
3.732.820,00 € |
100,00 % |
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung im „örtlichen Beirat“ möglich.
Erste stellvertretende Landrätin Haselkamp weist darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert wurden.
Die Ktabg. Havermeier sieht hierin eine bedenkliche Entwicklung und Personen mit multiplen Problemlagen nicht berücksichtigt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 48 JA-Stimmen
1 Enthaltung