Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die bestehenden Landschaftspläne des Kreises Coesfeld werden im Rahmen eines parallelen Verfahrens

 

1.         einheitliche Öffnungsklauseln eingeführt, die den Bau und Betrieb von Windkraft- und Biomasseanlagen in Landschaftsschutzgebieten im Einzelfall über Ausnahmeverfahren ermöglichen

 

und

2.         die Bewirtschaftungsauflagen in Naturschutzgebieten mit den Förderrichtlinien Vertragsnaturschutz harmonisiert.

 

 

 


Ktabg. Holz befürwortet die geplante Öffnungsklausel. Andernfalls bestehe eine Ungleichbehandlung der unterschiedlich bzw. nicht beplanten Gebiete im Kreis Coesfeld. Ktabg. Schulze Esking fragt, ob auch eine Änderung des Landschaftsschutzverordnungen der Bezirksregierung zu erwarten ist. MA Grömping führt aus, Landschaftspläne des Kreises würden die Landschaftsschutzverordnungen innerhalb von 2-3 Jahren ersetzen. Es sei nicht zu erwarten, dass die Bezirksregierung innerhalb dieses Zeitraumes ein Änderungsverfahren für ihre Landschaftsschutzverordnungen initiiert. S.B. Dr. Habersaat mahnt an, es solle im Falle einer Öffnungsklausel bei Einzelfallentscheidungen bleiben. Im Gegensatz zu Biogasanlagen, die etwa durch Bepflanzungen kaschiert werden könnten, würden Windenergieanlagen das Landschaftsbild erheblich beeinflussen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig