Vors. Dr. Gochermann führt einleitend aus, dass sich eine wesentliche Ergebnisverbesserungen im Bereich der Hilfe in Erziehungsangelegenheiten ergeben hat und MA Termath vom Jugendamt hierzu nähere Auskunft geben wird.

KD Gilbeau ergänzt, dass MA Termath vor einigen Jahren von der GPA zum Kreis gewechselt ist und auch aufgrund seiner Erfahrung aus der damaligen Tätigkeit den Umstellungsprozess im Jugendamt wesentlich mitgestaltet hat. Im Rahmen der seinerzeit durchgeführten Personalverstärkung im Jugendamt habe die Verwaltung angekündigt, dass sich positive Auswirkungen ergeben werden.

MA Termath stellt sodann anhand des als Anlage beigefügten Powerpoint-Vortrages die wesentliche Entwicklung im Bereich der Hilfe in Erziehungsangelegenheiten seit dem Jahr 2009 dar. Hauptgrund für die Ergebnisverbesserung seien die sinkenden Fallzahlen, die wiederum durch die unterschiedlichen Steuerungsleistungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Aufgabenerledigung erreicht werden konnten. Die Effekte der Steuerungsleistungen stellen sich erst mit einer Verzögerung von 3 – 6 Monaten ein, so dass die Einsparungen in der Haushaltsplanung nur sehr vorsichtig berücksichtigt werden können. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung erklärt MA Termath, dass für das Haushaltsjahr 2012 nicht mit weiteren wesentlichen Einsparungen zu rechnen sei.

Ktabg. Kohaus gibt zu bedenken, dass sinkende Fallzahlen nicht unbedingt eine Verbesserung der Aufgabenerledigung bedeuten und möchte wissen, wodurch die Verbesserungen im Detail erreicht wurden. MA Termath erläutert, dass sich zum einen durch die Personalverstärkung im Jugendamt die Hilfen durch Dritte effektiver gestaltet lassen. Zum anderen sei es durch die Projekte im Bereich „Frühe Hilfen“ möglich, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Außerdem habe man mit einer Anhebung des Qualitätsstandards im Bereich Kinderschutz erreicht, dass die dort tätigen Fachkräfte über die notwendige Handlungssicherheit verfügen, die eine Voraussetzung für positive fiskalische Effekte darstellt.

Ktabg. Havermeier erkundigt sich hinsichtlich der Regulierung der Leistungsbeziehungen, wie sich die Zusammenarbeit mit den freien Trägern gestaltet und welche Rückmeldungen es diesbezüglich von dort gibt. MA Termath antwortet, dass die entsprechenden Verhandlungen nicht leicht waren, jedoch zu einem guten Ergebnis geführt haben. Ein vereinbartes Qualitätsziel bestehe z. B. darin, dass 80% der Kinder nach Ende der Hilfemaßnahme bei ihrer Familie leben. Dieses Ziel werde im Kreis Coesfeld zu 84% erreicht.

 

KD Gilbeau erläutert, dass die finanziellen Auswirkungen auch vom geplanten Umlagegenehmigungsgesetz abhängen, mit dem u. a. die Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage eingeführt werden soll.

AL Brockkötter ergänzt, dass bei der derzeit gültigen Rechtslage die Verbesserung im Jugendamt dem Jahresergebnis zugute komme. Dies gelte jedoch nicht für den Fall, dass die Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage noch in diesem Haushaltsjahr gesetzlich zugelassen wird, da sich in diesem Fall die Erstattungsbeträge in Höhe der Einsparungen abschlussverschlechternd auswirken. Diese nicht unwesentliche Verschlechterung könnte im Rahmen der vom Gesetzgeber geplanten Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) wiederum abgefedert werden.

Auf Nachfrage der Ktabg. Löcken und Vogelpohl erläutert AL Brockkötter, dass die Verschlechterung in Höhe von rd. 550.000 € bei den bilanziellen Abschreibungen damit zusammenhänge, dass man im Rahmen der Haushaltsplanberatungen von einer im günstigsten Fall eintretenden Prognose ausgegangen sei. Die aktuelle Entwicklung zeige aber, dass die dort kalkulierten Beträge so nicht eingehalten werden können.