Sitzung: 14.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Vorlage: SV-8-0684
Vors. Dr. Gochermann führt
einleitend aus, dass sich eine wesentliche Ergebnisverbesserungen im Bereich
der Hilfe in Erziehungsangelegenheiten ergeben hat und MA Termath vom Jugendamt
hierzu nähere Auskunft geben wird.
KD Gilbeau ergänzt, dass MA
Termath vor einigen Jahren von der GPA zum Kreis gewechselt ist und auch
aufgrund seiner Erfahrung aus der damaligen Tätigkeit den Umstellungsprozess im
Jugendamt wesentlich mitgestaltet hat. Im Rahmen der seinerzeit durchgeführten
Personalverstärkung im Jugendamt habe die Verwaltung angekündigt, dass sich
positive Auswirkungen ergeben werden.
MA Termath stellt sodann anhand
des als Anlage beigefügten Powerpoint-Vortrages die wesentliche Entwicklung im
Bereich der Hilfe in Erziehungsangelegenheiten seit dem Jahr 2009 dar.
Hauptgrund für die Ergebnisverbesserung seien die sinkenden Fallzahlen, die
wiederum durch die unterschiedlichen Steuerungsleistungen zur Steigerung der
Effizienz und Effektivität der Aufgabenerledigung erreicht werden konnten. Die
Effekte der Steuerungsleistungen stellen sich erst mit einer Verzögerung von 3
– 6 Monaten ein, so dass die Einsparungen in der Haushaltsplanung nur sehr
vorsichtig berücksichtigt werden können. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung
erklärt MA Termath, dass für das Haushaltsjahr 2012 nicht mit weiteren wesentlichen
Einsparungen zu rechnen sei.
Ktabg. Kohaus gibt zu bedenken,
dass sinkende Fallzahlen nicht unbedingt eine Verbesserung der
Aufgabenerledigung bedeuten und möchte wissen, wodurch die Verbesserungen im
Detail erreicht wurden. MA Termath erläutert, dass sich zum einen durch die
Personalverstärkung im Jugendamt die Hilfen durch Dritte effektiver gestaltet
lassen. Zum anderen sei es durch die Projekte im Bereich „Frühe Hilfen“
möglich, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Außerdem habe man mit einer
Anhebung des Qualitätsstandards im Bereich Kinderschutz erreicht, dass die dort
tätigen Fachkräfte über die notwendige Handlungssicherheit verfügen, die eine
Voraussetzung für positive fiskalische Effekte darstellt.
Ktabg. Havermeier erkundigt
sich hinsichtlich der Regulierung der Leistungsbeziehungen, wie sich die
Zusammenarbeit mit den freien Trägern gestaltet und welche Rückmeldungen es
diesbezüglich von dort gibt. MA Termath antwortet, dass die entsprechenden
Verhandlungen nicht leicht waren, jedoch zu einem guten Ergebnis geführt haben.
Ein vereinbartes Qualitätsziel bestehe z. B. darin, dass 80% der Kinder nach
Ende der Hilfemaßnahme bei ihrer Familie leben. Dieses Ziel werde im Kreis
Coesfeld zu 84% erreicht.
KD Gilbeau erläutert, dass die
finanziellen Auswirkungen auch vom geplanten Umlagegenehmigungsgesetz abhängen,
mit dem u. a. die Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage eingeführt werden soll.
AL Brockkötter ergänzt, dass
bei der derzeit gültigen Rechtslage die Verbesserung im Jugendamt dem
Jahresergebnis zugute komme. Dies gelte jedoch nicht für den Fall, dass die
Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage noch in diesem Haushaltsjahr gesetzlich
zugelassen wird, da sich in diesem Fall die Erstattungsbeträge in Höhe der
Einsparungen abschlussverschlechternd auswirken. Diese nicht unwesentliche
Verschlechterung könnte im Rahmen der vom Gesetzgeber geplanten Dynamisierung
der Ausgleichsrücklage (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) wiederum abgefedert
werden.
Auf Nachfrage der Ktabg. Löcken und Vogelpohl erläutert AL Brockkötter,
dass die Verschlechterung in Höhe von rd. 550.000 € bei den bilanziellen
Abschreibungen damit zusammenhänge, dass man im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen von einer im günstigsten Fall eintretenden Prognose
ausgegangen sei. Die aktuelle Entwicklung zeige aber, dass die dort
kalkulierten Beträge so nicht eingehalten werden können.