Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Für die bestehenden Landschaftspläne des Kreises Coesfeld werden im Rahmen eines parallelen Verfahrens

 

1.         einheitliche Öffnungsklauseln eingeführt, die den Bau und Betrieb von Windkraft- und Biomasseanlagen in Landschaftsschutzgebieten im Einzelfall über Ausnahmeverfahren ermöglichen

 

und

 

2.         die Bewirtschaftungsauflagen in Naturschutzgebieten mit den Förderrichtlinien Vertragsnaturschutz harmonisiert.

 

 


Landrat Püning weist auf den bereits in der Kreisausschusssitzung erwähnten Brief aus der Bürgerschaft hin, der auch an alle Kreisausschussmitglieder gerichtet gewesen ist. Es werde mit dem heutigen Beschluss noch nichts festgeschrieben. Der Brief werde, wie auch bereits in der Kreisausschusssitzung angekündigt, verwaltungsseitig entsprechend beantwortet.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig