Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Antrag des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld zusätzliche Mittel in Höhe von 17.000 € für die Einrichtung eines Fonds zur Übernahme der Kosten bedürftiger Frauen und Männer für Langzeitverhütungsmittel in den Haushalt für das Jahr 2013 einzustellen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Förderrichtlinien gemäß den Ergebnissen der Diskussion in der Sitzung zu entwickeln.

 


FBL Schütt stellt den Antrag des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld vor.

Ktabg. Havermeier führt aus, dass die SPD-Fraktion der Einrichtung eines Fonds zur Übernahme von Kosten für Langzeitverhütungsmittel grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Damit werde das bereits vorhandene Beratungsangebot ergänzt. Es stelle sich jedoch die Frage, ob es Förderrichtlinien bzw. Maßstäbe zur Verteilung der Mittel an bedürftige Menschen gebe.

Ktabg. Willms macht deutlich, dass es sich um ein sensibles Thema handle. Es sei nicht einzusehen, dass ein Schwangerschaftsabbruch zwar gezahlt werde, eine Schwangerschaftsvorbeugung jedoch nicht. Insofern sehe sie deutlichen Verbesserungsbedarf beim Gesetzgeber. Die CDU-Fraktion befürworte den Fonds, sehe es jedoch als wichtig an, dass eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt und dass das Vier-Augen-Prinzip bei der Vergabe der Mittel aus dem Fonds gewährleistet werde. Es werde daher beantragt, entsprechende Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzustellen und Richtlinien bzw. Prüfkriterien zu entwerfen.

Die FDP-Fraktion sei, so Ktabg. Wilhelm, von dem Vorhaben grundsätzlich überzeugt. Es müsse jedoch ebenso klargestellt werden, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen handle, für die aufgrund der bereits engen Haushaltslage eigentlich keine Mittel vorhanden seien. Insofern sei zunächst die  Frage zu klären, ob nicht auch geringere Finanzmittel ausreichen könnten und wie der Betrag  für den Fonds zur Verfügung gestellt werden könne.

FBL Schütt erklärt, die Verwaltung halte die Unterstützung auch für notwendig. Er sagt zu, dass die geforderten Kriterien in die Richtlinien aufgenommen würden.

Wenn im Ausschuss Einigkeit über das Projekt bestehe, würde die Verwaltung das Geld in den Haushalt 2013 einstellen, sodass dann im Wege der Haushaltsberatungen darüber entschieden werden könne. Es werde davon ausgegangen, dass der Betrag von 17.000 € den Bedarf im Kreis decken könne.

Ktabg. Schulze Zumkley gibt zu bedenken, dass die Finanzierung von Verhütungsmitteln in Notsituationen doch eher Aufgabe der Krankenkassen sein müsse. Seitens AL Dr. Völker-Feldmann wird jedoch klargestellt, dass es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Erkrankung handle, sodass die Krankenkassen hier keinen Handlungsbedarf sehen würden. Auch Schwangerschaftsabbrüche würden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Land bezahlt.

Ktabg. Klose wünscht sich zu gegebener Zeit einen Bericht über die Auskömmlichkeit des Fonds und fragt nach der geplanten Werbung. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass die Möglichkeit der Kostenübernahme über die Schwangerenberatungsstellen bekannt gemacht würde. Er stellt klar, dass auch eine entsprechende Förderung von Männersterilisationen möglich sei. Auch die niedergelassenen Ärzte sollen über den Fonds informiert werden. Ktabg. Bednarz stellt ferner klar, dass nicht nur Schwangere die Beratungsstellen aufsuchen würden.

 

Auf Antrag der Ktabg. Willms und nach Zustimmung aller Anwesenden lässt Vorsitzende Schäpers sodann über den Antrag des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig