Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe der AWO Kita Havixbeck in Havixbeck für das Kindergartenjahr 2012/2013 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 8.700 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.

 

  1. Den Anträgen der Kindergruppe Billerbeck aus Billerbeck sowie des Waldorf Kindergartens in Lüdinghausen, zusätzliche Pauschalen nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu gewähren, wird nicht entsprochen.

 

 


Ktabg. Mensing stellt einleitend fest, dass insbesondere bei der Kindergruppe Billerbeck ein Anspruch auf Gewährung des beantragten Eingruppenzuschlags nicht besteht, da die Einrichtung nach dem Vergleich der KiBiz- und GTK-Förderung bei aktueller Anwendung des KiBiz besser gestellt ist. Dieses sogar dann, wenn bei der Vergleichsberechnung nach dem GTK die gesamten Umzugskosten der Einrichtung, ohne diese im Einzelnen hinsichtlich ihrer Berücksichtigungsfähigkeit geprüft zu haben, eingerechnet werden.

 

Er hinterfragt nachfolgend den Verwaltungsvorschlag, der AWO für ihre Einrichtung in Havixbeck einen Zuschlag in Höhe von 8.700 € zu gewähren, obwohl hier ebenfalls die Förderung nach dem KiBiz die Vergleichsförderung nach dem GTK übersteigt.

 

FBL Schütt erläutert, der sachliche Grund für die abweichende Bewertung des Antrages sei, dass die AWO in Havixbeck aufgrund ihrer längeren Öffnungszeiten in den Abend hinein im Vergleich mit den anderen Trägern ein größeres Angebot in Havixbeck biete. Die dadurch entstehenden Mehrkosten würden über den Eingruppenzuschlag ausgeglichen. In gleicher Weise sei auch bereits in den letzten beiden Jahren vorgegangen worden. Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 werde die Einrichtung dann zweigruppig betrieben, so dass der Zuschlag entfallen werde.

 

MA Terlisten ergänzt, dass es gerade in Havixbeck aufgrund eines lokalen Mangels an Tagespflegepersonen schwierig sei, eine Betreuung auch in Randzeiten anbieten zu können. Das zeitlich ausgedehntere Angebot der AWO sei daher vor Ort sehr wertvoll und die dadurch entstehenden Zusatzkosten könnten auf diesem Wege ausgeglichen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    0 Nein-Stimmen

                                                    2 Enthaltungen